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Montag, 3. Juli 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Rebflächen umstellen: Winzer können Anträge stellen

Winzer können seit dem 3. Juli 2017 ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 stellen.

Winzer können seit dem 3. Juli 2017 ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 stellen. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 15. August 2017, und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler die Winzer im Kreisgebiet aufmerksam.

Diese Antragsfrist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Darin müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres folgt die Antragstellung für Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hierbei können nur Flächen beantragt werden, die bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Ein Nachmelden nach dem 15. August 2017 ist nicht möglich.

Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller im September oder Oktober eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Die Antragsunterlagen sind bei der AW-Kreisverwaltung erhältlich: Ruf 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de. Darüber hinaus können die Anträge ab diesem Jahr auch im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer ausgefüllt werden: https://wip.lwk-rlp.de .

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