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Mittwoch, 26. Oktober 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Provider-Störung: Probleme bei Erreichbarkeit der Kreisverwaltung bestehen weiterhin

Kreishaus telefonisch nicht erreichbar – Außenstelle in Niederzissen und Sinzig müssen schließen

Wie bereits mitgeteilt, kommt es derzeit aufgrund einer Routing-Störung des Providers in der Kreisverwaltung Ahrweiler (Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler) sowie ihren Außenstellen in Niederzissen und Sinzig zu Problemen in den Erreichbarkeiten. Da das Problem weiter anhält, müssen die zuvor benannten Außenstellen am morgigen Donnerstag, 27. Oktober 2022, geschlossen bleiben.

Die Mitarbeitenden der Außenstellen in Niederzissen und Sinzig werden sich – sofern die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen – mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Verbindung setzen, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den vereinbarten Termin in das Kreishaus in Ahrweiler zu verlegen und dort wahrzunehmen. Sofern bei der Terminvereinbarung keine Kontaktdaten angegeben wurden, werden die von der Schließung der Außenstellen betroffenen Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich per E-Mail an die Sachbearbeiter zu wenden oder über den Online-Terminservice der Kreisverwaltung (https://kreis-ahrweiler.de) einen neuen Termin zu vereinbaren.

Die Außenstelle in Adenau ist nicht von der Störung betroffen und öffnet am 27. Oktober regulär. Die EC-Kartenzahlung ist in der Außenstelle zurzeit jedoch nicht möglich. Sollten betroffene Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend Bargeld mit sich führen, kann vor Ort eine Rechnung ausgestellt werden.

Stand jetzt (26. Oktober 2022, 16.15 Uhr) sind auch die ein- und ausgehende Telefonie sowie der Faxempfang der Kreisverwaltung weiterhin von der Störung betroffen. Gleiches gilt für das Gesundheitsamt und den Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB).

Die Kreisverwaltung steht nach wie vor in engem Austausch mit dem Anbieter. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, wann eine Entstörung gemeldet werden kann. Sofern die Erreichbarkeiten wieder hergestellt sind, wird diese Information über die Social Media-Kanäle und die Internetseite der Kreisverwaltung bekanntgegeben.

Die Kreisverwaltung bittet ausdrücklich darum, entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedankt sich für das entgegengebrachte Verständnis.

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