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Dienstag, 28. November 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Neue Abfallentsorgung: Vier Tipps für Vermieter und Mieter

Mehr Tonnen und Abfallsäcke möglich – Sorgfältige Mülltrennung wichtig

Die Abfallentsorgung in Mehrfamilienhäusern und Großwohnanlagen ist eine Frage, die dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) mit Blick auf das neue Entsorgungs- und Gebührensystem ab 2018 häufig gestellt wird.

Die Abfallentsorgung in Mehrfamilienhäusern und Großwohnanlagen ist eine Frage, die dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) mit Blick auf das neue Entsorgungs- und Gebührensystem ab 2018 häufig gestellt wird. Wie sieht die Antwort aus?

Grundsätzlich gilt wie bisher: Die Müllgebühren werden aus rechtlichen Gründen gegenüber dem Grundstückseigentümer festgesetzt. Er kann sein Mietobjekt entweder warm vermieten oder als Modell mit Kaltmiete und Nebenkostenabrechnung. Bei Letzterem muss er die Müllgebühren als Teil der Nebenkosten abrechnen. Wie er das macht, kann der AWB ihm nicht vorschreiben. Es unterliegt der Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter.

Die Müllentsorgung in Mietshäusern und Wohnanlagen verläuft meist anonym. Die Mülltrennung funktioniert dort nicht immer zufriedenstellend. Häufig sind es aber nur einzelne Bewohner, die sich falsch verhalten. Viele hingegen trennen richtig.

Das bisherige Abfallkonzept, das zum Jahresende 2017 ausläuft, hat als „Müll-Flatrate“ solche Situationen begünstigt. Will heißen: In den meisten Mietshäusern zahlen alle Mieter eine einheitliche Nebenkostenpauschale für die Abfallentsorgung an den Vermieter, unabhängig vom individuellen Verhalten der einzelnen Mietparteien.

Meist ist das Entsorgungsvolumen vor Ort, also Anzahl und Größe der Mülltonnen, bisher so groß, dass etwaiges Fehlverhalten ermöglicht wird. Wenn sich die Bewohner im Mehrfamilienhaus nicht umstellen wollen oder können, dann ist die Entsorgung trotzdem sichergestellt. Allerdings ist die Mülltrennung unerlässlich, wenn es nicht teurer werden soll. Folgende vier Möglichkeiten bestehen:

  1. Jeder Mieter kann – unabhängig vom Vertrag mit dem Vermieter – für den einzelnen Mehrbedarf Abfallsäcke des Kreises Ahrweiler für Rest- und Biomüll am Leerungstag beistellen (Kosten: 3,09 Euro pro Sack). Die Verkaufsstellen der Säcke stehen im Abfallratgeber und auf der AWB-Internetseite www.meinawb.de.
  2. Der Vermieter kann die Mülltonnen vor Ort in der Größe aufstocken, sodass mehr Entsorgungsvolumen vorhanden ist. Das muss beim AWB schriftlich bestellt werden.
  3. Der Vermieter kann weitere Mülltonnen schriftlich beim AWB anfordern. Diese Zusatztonnen werden nur berechnet, wenn sie zur Leerung bereitgestellt werden.
  4. Der Vermieter kann für einzelne Haushalte separate Tonnen bestellen, und zwar für Restabfall, Bioabfall, Papier und die PLuS-Tonne (für Pflege- und Sonderbedarf). Die Leistung wird dann auf dem Gebührenbescheid an den Vermieter für die Nebenkostenabrechnung kenntlich gemacht.

Eine weitere Hilfestellung: Der AWB wird für die Mülltonnen spezielle Schlösser zur Miete anbieten. Die Schlösser öffnen sich bei der Leerung am Müllfahrzeug selbstständig und müssen nicht extra aufgeschlossen werden. Diese Schlösser und deren Montage dürfen ausschließlich vom AWB vertrieben und vorgenommen werden. Die Kosten betragen 1,72 Euro monatlich für eine normale Tonne und 2,43 Euro monatlich für einen 1.100-Liter-Container.

Und wenn es gar nicht funktioniert und die Mülltonnen kreuz und quer befüllt werden? Wenn Restmüll als Fehlbefüllung im Übermaß in den anderen Gefäßen vorgefunden wird, dann werden vom AWB zwangsweise Restmülltonnen gestellt und die anderen Tonnen eingezogen. Hieraus resultiert dann allerdings eine erhebliche Mehrgebühr für den Vermieter. Der AWB empfiehlt: Vermieter oder Hausverwaltungen sollten an die Mieter appellieren, ihre Abfälle sorgsam zu trennen. Wenn Bewohner von Mehrfamilienhäusern das Fehlverhalten eines Nachbarn bemerken, sollten sie ihn ansprechen. Erfahrungsgemäß entsteht dann aus anonymen Abfallentsorgern ein nachbarschaftliches Miteinander.

Und: Der AWB hilft Vermietern mit einem Beispiel für die einfache Nebenkostenabrechnung: www.meinawb.de (Konzept 2018, Downloads: Infomaterial für Vermieter).

Die sorgfältige Mülltrennung ist beim neuen Abfallwirtschaftskonzept unerlässlich. Informationen zur Mülltrennung finden sich in neun Sprachen auf der AWB-Website

www.meinawb.de. Die AWB-Gebührenhotline (Ruf 0800- 25 28 386) ist kostenlos. Der Abfall-Ratgeber 2018 wird ab der ersten Dezember-Woche an alle Haushalte verteilt.

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