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Freitag, 24. Juli 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Müllmengen 2020 liegen knapp über Halbjahrestrend der Vorjahre

Bürger sortieren ihre Abfälle trotz Corona weiterhin gut

Während der Corona-Pandemie sind die Müllmengen leicht angestiegen: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) hat für das erste Halbjahr 2020 eine Steigerung um 5,5 Prozent verzeichnet – und zwar sowohl beim Restabfall als auch beim Verpackungsmüll aus der Gelben Tonne. Im Vergleich zum Vorjahr sind auch 4,5 Prozent mehr Bioabfälle gesammelt worden, was laut AWB zwei Gründe hat: Der Trend zu mehr Biotonnen hält an (bisher +464 Biotonnen im Kreis gegenüber 2019) und die Abfälle werden noch besser getrennt als zuvor. Insgesamt sind im Kreis nun 34.479 Biotonnen aufgestellt. Die Sperrmüll- und auch die Altpapiermenge bleiben ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre. Insgesamt hat der AWB im ersten Halbjahr 2020 rund 23.900 Tonnen Abfälle aus den Mülltonnen der Bürgerinnen und Bürger eingesammelt. Im ersten Halbjahr 2019 waren es 23.100 Tonnen, die Steigerung beträgt etwa 3,5 Prozent.

Demgegenüber musste deutlich weniger illegaler privater Hausmüll durch den AWB entsorgt werden: Das Aufkommen sank gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 um 18,5 Tonnen. Die illegalen Mengen aus Gewerbebetrieben lagen ebenfalls deutlich unter dem Vergleichszeitraum, hier waren es sogar 34,5 Tonnen weniger. Die Gesamtmenge beläuft sich zum 30. Juni 2020 auf insgesamt 106 Tonnen. Das sind rund 84 Tonnen weniger als in den Vorjahren.

Illegale Müllentsorgungen sind nicht nur eine Gefahr und Belastung für die Umwelt, sondern können für die Verursacher erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen“, erklärt AWB-Werkleiter Sascha Hurtenbach. So stellt die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet wird. Bei der rechtswidrigen Entsorgung von gefährlichen Abfällen – zu ihnen zählen etwa behandeltes Altholz, Altöl, Asbest, Batterien, Chemikalien oder Elektrogeräte – liegt sogar ein Straftatbestand vor, der von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

Alle Fragen rund um die Abfallwirtschaft beantwortet die AWB-Abfallberatung im Internet unter www.meinawb.de und unter Tel. 02641-975-222/-444.

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