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Freitag, 20. Juli 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Minister erteilt Ausnahmegenehmigung für Landwirte

Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen wegen Trockenheit erlaubt

Landwirte im Kreis Ahrweiler können ab sofort brach liegende Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder alternativ zu Futterzwecken mähen.

Landwirte im Kreis Ahrweiler können ab sofort brach liegende Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder alternativ zu Futterzwecken mähen. Das gab Landwirtschaftsminister Wissing nun bekannt.

„Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu verringern“ sagte Landwirtschaftsminister Wissing. Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab sofort in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing.

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Für weitere Informationen steht Ihnen Carmen Gros bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Landwirtschaftsbehörde zu Verfügung. Telefon 02641/975-288, E-Mail Carmen.Gros@kreis-ahrweiler.de.

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