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Dienstag, 17. Oktober 2023

Meldepflicht für Schweine, Schafe und Ziegen

Aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen müssen Halterinnen und Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen nun auch den Abgang von Tieren offiziell melden. Bisher galt dies nur für Stichtags- und Zugangsmeldungen. Die Erweiterung der Meldepflicht betrifft auch Hobbyhaltungen, Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen. Darauf macht das Veterinäramt des Kreises Ahrweiler aufmerksam.

Die Daten der jeweiligen Tiere müssen innerhalb von sieben Tagen nach dem Verlassen des Betriebs online in der Datenbank HIT – Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere – hinterlegt werden. Jeder Abgang ist unter Angabe der Anzahl der abgegebenen Tiere, des Abgangsdatums und der tierseuchenrechtlichen Registrierungsnummer des abgebenden sowie des aufnehmenden Betriebs zu registrieren.

Die Neuerung gilt jedoch nur für den Abgang lebender Tiere, hierzu zählen auch Schweine, Schafe und Ziegen, die zu einem Schlachthof verbracht werden. Tiere, die im Betrieb vor Ort geschlachtet werden oder verenden, müssen hingegen nicht gemeldet werden.

Wichtig: Die Pflicht zur Führung eines Bestandsregisters gemäß der Viehverkehrsverordnung bleibt weiterhin bestehen. Zu- und Abgänge müssen hierin nach wie vor vermerkt werden.

Weitere Informationen gibt es online unter https://www.hi-tier.de/info04.html (Schweine-Datenbank) sowie unter https://www.hi-tier.de/info08.html (Schaf- und Ziegen-Datenbank). Auskünfte erteilt zudem der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V. telefonisch unter 0671 / 886020 und per E-Mail an Team@lkv-rlp-saar.de.

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