Breadcrump

Freitag, 9. Oktober 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Martinsfeuer: Brand ja, Müllverbrennung nein

Unbehandelte Hölzer und Grünschnitt erlaubt – Imprägnierte Weinbergspfähle und Jägerzäune setzen Schadstoffe frei

Die traditionellen Martinsumzüge stehen wieder an.

Die traditionellen Martinsumzüge stehen wieder an. Damit das Abbrennen der Martinsfeuer einen schönen und zugleich umweltfreundlichen Höhepunkt der Umzüge bildet, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) einige Tipps. Wichtig: Es dürfen nur unbelastete und unbehandelte Hölzer sowie Grünschnitt verbrannt werden.

Strikt verboten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu zählt auch Material, das die Altholzverordnung in die Gruppe A IV als schadstoff-belastet einstuft. Dies sind beispielsweise imprägnierte Weinbergspfähle, Jägerzäune, Fensterrahmen und Türen. Bei der Verbrennung dieser Gegenstände können Schwefel- und Chlorverbindungen sowie Dioxine und Schwermetalle freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten nicht nur die Umwelt. Auch die Gesundheit der Martinszuggäste wird gefährdet.

Der AWB macht klar: Nicht nur das Verbrennen selbst, sondern bereits das Lagern solcher Materialien am Martinsfeuer zum Zweck der Verbrennung stellt einen Straftatbestand dar. Die Folgen sind Ermittlungsverfahren und empfindliche Strafen. – Noch Fragen? Die AWB-Abfallberatung hilft gerne, Ruf 02641/975-444 und 975-258, E-Mail: info@awb-ahrweiler.de.

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So nicht: Imprägnierte Jägerzäune und ausrangierte Türen setzen beim Verbrennen Schadstoffe frei und haben auf dem Martinsfeuer nichts zu suchen.

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