Breadcrump

Montag, 23. März 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Lebensmittelüberwachung kontrolliert 61 Betriebe

Die Lebensmittelüberwachung des Kreisveterinäramtes hat 61 Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien oder ähnliche Einrichtungen im Hinblick auf die Umsetzung der angeordneten kontaktreduzierenden Maßnahmen überprüft. Die Betriebe dürfen unter Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts weiterhin geöffnet sein. Abgeschlossen ist die prioritäre Kontrolle der großen Lebensmitteleinzelhändler im gesamten Kreisgebiet. In den nächsten Tagen folgen kleinere Lebensmittelhändler, Bäcker und Metzger.

Hauptprüfpunkte waren:
– die Anbringung von Verhaltensregeln für Kunden, insb. zu Abstandsregelungen
– Vorkehrungen zur Abstandshaltung und Maßnahmen gegen mögliche Warteschlangen/Pulkbildung (Bodenmarkierungen, Einlassbegrenzungen, Lenkung von Kundenströmen)
– Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten für Mitarbeiter
– Schutz der Kassierer/des Personals (Spuckschutzeinrichtungen, Abstandshalter o.ä.)
– Häufigkeit der Desinfektion vielfach berührter und eventuell kontaminierter Bereiche (Griffe der Einkaufswagen, Kühltruhen)

Laut dem Kreisveterinäramt hat der Einzelhandel im Kreis bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Kontaktreduzierung umgesetzt. Festgestellte Mängel bei der  Umsetzung konnten unmittelbar behoben werden. „Wir werden die Kontrollen weiterhin mit hoher Genauigkeit durchführen“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. „Für Mängel haben wir im Hinblick auf die schnelle Verbreitung des Corona-Virus null Toleranz.“

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