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Freitag, 9. Februar 2024

Landwirtschaft: Informationen zur Ökoregelung 2

Landwirtschaftsministerium RLP weist auf geltende Regelungen hin

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass aufgrund der nassen Witterung und damit einhergehend den sehr nassen Böden im November und Dezember 2023 nicht alle Kulturen, die von den Landwirtinnen und Landwirten als Winterungen geplant waren, eingesät werden konnten. Vor dem Hintergrund der sehr restriktiven Sanktionsregelungen bei den bestehenden Ökoregelungen führt jede Über- oder Unterschreitung zur Ablehnung der Maßnahme. Es werden keine Bagatellregelungen ausgesprochen.

Insbesondere bei der Einsaat von Wintergetreide, das nicht ausgesät werden konnte, kann es daher zu Problemen kommen, wenn maximal 30 Prozent je Kultur einer Sommerung (zum Beispiel Sommergerste) überschritten werden. Die Grenzen von maximal 66 Prozent Getreide insgesamt und maximal 30 Prozent je Kultur müssen auch für jede Sommerkultur eingehalten werden.

Die Antragstellenden haben jetzt noch die Möglichkeit, gegebenenfalls Mais oder andere Sommerfrüchte einzuplanen und einzusäen oder Flächen in die Ökoregelung 1 a oder b zu übernehmen, um das Verhältnis entsprechend anzupassen. Dabei sollte in jedem Fall der VK-Rechner des DLR (www.agrarumwelt.rlp.de) zur Berechnung der Anbauverhältnisse verwendet werden. Sofern das Zusatzmodul „GAP SP – Vielfältige Kulturen“ beantragt wurde, ist auch hier das Anbauverhältnis zu berücksichtigen. Ausnahmen hierzu können nicht erteilt werden.

Bei Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Unteren Landwirtschaftsbehörde per E-Mail an landwirtschaft@kreis-ahrweiler.de zur Verfügung.

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