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Freitag, 26. Februar 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landtagswahl: Möglichkeit der Briefwahl nutzen

Im Vorfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (Sonntag, 13. März 2016) ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler auf, ihr Wahlrecht auszuüben, „um damit vom vornehmsten Grundrecht der Demokratie Gebrauch zu machen

Im Vorfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (Sonntag, 13. März 2016) ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler auf, ihr Wahlrecht auszuüben, „um damit vom vornehmsten Grundrecht der Demokratie Gebrauch zu machen“. Zugleich macht Pföhler als Kreiswahlleiter auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam.

Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag verhindert sind, ihr Wahllokal aufzusuchen, können ihre Stimmen vorher per Briefwahl abgeben. Angenehmer Nebeneffekt: Bei der Briefwahl kann jeder Wähler zu Hause und damit ohne Wartezeit im Wahllokal sein Votum vollziehen.

Die Wahlberechtigten müssen keine Gründe angeben, warum sie zu Hause wählen möchten. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn den Antrag auf Briefwahl zu stellen.

Wer die Briefwahl nutzen will, kann die Briefwahlunterlagen in den Rathäusern beantragen. Im Kreis Ahrweiler sind dies die Verwaltungen der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden (VG) Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie der Gemeinde Grafschaft.

Der Antrag kann schriftlich, per Fax, Telegramm, Fernschreiben, E-Mail oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen. Ebenso kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung – diese ist den Wählerinnen und Wählern bereits übersandt worden – ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die zuständige Verwaltung übersandt werden. Bei den einzelnen Verwaltungen ist über die Homepage auch eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Wähler können ihre Wahlscheine für die Briefwahl auch persönlich bei der zuständigen Verwaltung beantragen; eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie bis zum Wahltag bei den zuständigen Verwaltungen eintreffen. Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 10. März 2016, bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadt-, VG- bzw. Gemeindeverwaltung Grafschaft oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.

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