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Freitag, 26. Februar 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landtagswahl am 14. März: Möglichkeit der Briefwahl nutzen

Im Vorfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am Sonntag, 14. März 2021, ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler alle BürgerInnen im Kreis Ahrweiler dazu auf, ihr Wahlrecht auszuüben. Zugleich macht Pföhler als Kreiswahlleiter auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam.

Zwar wird nach derzeitigem Stand auch in der aktuellen Pandemielage jede Wählerin und jeder Wähler die Möglichkeit haben, das Wahlrecht persönlich im jeweiligen Wahllokal vor Ort auszuüben –  unter Einhaltung hoher Hygiene- und Schutzbestimmungen. Gleichzeitig steht es aber jeder und jedem frei, alternativ und ohne Angaben von Gründen das Stimmrecht zu Hause per Briefwahl wahrzunehmen. Außerdem kann jede und jeder Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für sie oder ihn den Antrag auf Briefwahl zu stellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht der stimmberechtigten Person erforderlich, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden kann.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, kann den dafür erforderlichen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) gegenüber den Rathäusern beantragen. Im Kreis Ahrweiler sind dies die Verwaltungen der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie der Gemeinde Grafschaft.

Der Antrag kann schriftlich (zum Beispiel per Brief oder Fax), per E-Mail oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen. Ebenso kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die zuständige Verwaltung geschickt werden. Bei den einzelnen Verwaltungen ist über die Homepage auch eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Wahlscheine für die Briefwahl können außerdem zu den entsprechenden Öffnungszeiten auch persönlich im Rathaus der jeweiligen Verwaltung beantragt werden; eine Anforderung per Telefon ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie bis zum Wahltag bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen eintreffen. Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 11. März 2021), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

Der Wahlbrief kann zudem bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadt-, Verbandsgemeinde- beziehungsweise Gemeindeverwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18:00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur Landtagswahl gibt es online unter www.kreis-ahrweiler.de > Landtagswahl.

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