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Mittwoch, 5. Dezember 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landrat lehnt Pläne für eine Zwangsfusion mit Kreis Mayen-Koblenz entschieden ab

Gutachten zur Umsetzung der Kommunalreform Rheinland-Pfalz liegt vor

Jetzt ist es amtlich: Das wissenschaftliche Gutachten der Landesregierung empfiehlt in der Variante ‚Gesamtoptimierung‘ eine Fusion der Landkreise Ahrweiler (AW) und Mayen-Koblenz (MYK) zu einem Großkreis mit 340.000 Einwohnern. Landrat Dr. Jürgen Pföhler lehnt dies auch nach Vorlage des Gutachtens entschieden ab.

Dr. Pföhler: „Die Gründe, die gegen eine solche Fusion sprechen, liegen auf der Hand. Der Kreis Ahrweiler und unsere Bürgerinnen und Bürger wären bei einer solchen Fusion die großen Verlierer: Durch eine Großfusion würde kein Geld produziert. Im Gegenteil: Durch eine Fusion ohne Not wären unabsehbare Mehrkosten und ein gravierender Verlust von heimatlicher Verbundenheit der Menschen mit ihrem Kreis die Folge.“ Und weiter: „Unser wichtiges Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum wäre bei einem Großkreis von über 1.600 Quadratkilometern – rund 2/3 der Fläche des Großherzogtums Luxemburg – schlichtweg nicht mehr erreichbar.“

Fahrten aus dem AW-Kreis zu einer künftigen Kreisverwaltung in Koblenz bedeuteten erhebliche Fahrtzeiten, mehr Umweltbelastung und noch mehr Verkehr. Beispielsweise wäre eine Fahrt von Wershofen nach Spay innerhalb des neuen Kreises eine Strecke von rund 100 Kilometern. Weite Wege führten aber zu frustrierten Bürgern. Deshalb sei ein Großkreis gleichbedeutend mit Bürgerferne. Mit Bürgernähe habe das nichts mehr zu tun.

Zu Recht wiesen die Gutachter darauf hin, dass die Umsetzung ihrer Vorschläge eine „politische Entscheidung“ des Landes sei. „Und genau deshalb“, so der Landrat, „müssen wir uns politisch gegen eine völlig verfehlte Großfusion wehren“. Er kündigte an, dazu im Kreistag eine Grundsatzerklärung abzugeben.

„Nachdem wir uns bisher lediglich mit der scheibchenweise Veröffentlichung durch die Medien auseinandersetzen mussten“, sei, so Dr. Pföhler, die jetzt erfolgte Veröffentlichung des Gutachtens der Landesregierung zur Kommunalreform „überfällig“.

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