Donnerstag, 11. Mai 2017
Landrat: Klares Nein des Kreises zu Deponie in Leimersdorf
Die Errichtung einer Abfalldeponie in der Tongrube Leimersdorf ist nicht mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar.
Die Errichtung einer Abfalldeponie in der Tongrube Leimersdorf ist nicht mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt die Kreisverwaltung Ahrweiler in ihrer Stellungnahme im Rahmen des entsprechenden Planfeststellungsverfahrens. Die abschließende Entscheidung liegt bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Weitere Gründe gegen eine Deponie liegen unter anderem im Naturschutz, der Wasserwirtschaft und der Abfallwirtschaft. Landrat Dr. Jürgen Pföhler: Insgesamt bedeutet das ein klares Nein des Kreises zu einer dortigen Deponie.“
In der Tongrube Leimersdorf (Gemeinde Grafschaft) werden derzeit noch Restmengen an Ton abgebaut. Die Errichtung einer Abfalldeponie sei aus Sicht der Rohstoffgeologie abzulehnen, heißt es in der Stellungnahme des Kreises weiter, in der die Bewertungen verschiedener Fachdisziplinen gebündelt werden. Außerdem seien die Fragen eines erhöhten Verkehrsaufkommens sowie der Umweltauswirkungen nicht geklärt, beispielsweise mit Blick auf die Ableitung des Sickerwassers und den Schutz des Grundwassers. Auch aus Sicht der Abfallwirtschaft heiße es: kein Bedarf und keine Planrechtfertigung für eine solche Deponie im Kreis Ahrweiler.