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Mittwoch, 28. Oktober 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landrat appelliert eindringlich, Verbot von Halloween und St. Martin zu beachten

Sankt Martin und Halloween gehören nicht nur für Kinder zu den aufregendsten Tagen des Jahres. Sich gerade bei solchen Ereignissen Corona-konform verhalten zu müssen, ist sicherlich für viele Menschen bitter. Aber derzeit gilt auch hier: Vermeidbares vermeiden! Angesichts der hohen Infektionszahlen im Kreis ist die Durchführung von Martinsumzügen und Martinsfeuern sowie Aktivitäten im Freien anlässlich des Halloween-Brauchs nach der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler“ vom 26.10.2020 verboten.

Gemeinsam mit dem Leiter des Gesundheitsamts, Dr. Stefan Voss, appelliert Landrat Dr. Jürgen Pföhler, das Verbot der beliebten Traditionen zu beachten. „Es ist aktuell nicht die Zeit, Feierlichkeiten und Umzüge durchzuführen, da sie in ihrer Art und Durchführung den aktuellen Schutzvorgaben zur Reduzierung der Infektionszahlen widersprechen“, so Pföhler. Allein Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene machen aktuell etwa 21 Prozent der Infizierten aus.

Landrat Pföhler und Dr. Voss rufen die Bevölkerung eindringlich zu einem verantwortungsbewussten und umsichtigen Verhalten auf: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist es zu riskant, wenn Kinder von Haus zu Haus ziehen oder sich Menschen in größerer Anzahl auf den Straßen aufhalten, um Sankt Martin und Halloween zu begehen. Da gemeinsame Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Handeln gerade in diesen Tagen von größter Bedeutung sind, setzen wir auf Verständnis, Unterstützung und Mithilfe der Bevölkerung und das gelebte Miteinander im Kreis.“

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