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Dienstag, 18. April 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landrätin Weigand begrüßt Bundesratsbeschluss zur Verlängerung der Antragsfrist für Fluthilfen

Länderkammer setzt sich für zeitnahe Umsetzung ein

Die Antragsfrist für die Aufbauhilfen nach der Flutkatastrophe 2021 ist in der Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen dem Bund und den Ländern Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geregelt. Das ursprünglich vorgesehene Fristende zum 30. Juni 2023 ist in den Förderrichtlinien auf Landesebene entsprechend übernommen worden. Eine rechtliche Fixierung der neuen Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 steht noch aus. Mit Beschluss vom 31. März 2023 hat der Bundesrat die Bundesregierung auf Antrag des Landes NRW nun aufgefordert, unverzüglich alle notwendigen Schritte zur Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 und der Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 einzuleiten, um die betroffenen Länder rechtzeitig in die rechtliche Lage zu versetzen, die Fristverlängerungen in den landesgesetzlichen Regelungen umzusetzen.

„Das näher rückende Ende der ursprünglichen Antragsfrist ohne rechtliche Folgeregelung löst bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Kommunen Besorgnis und Verunsicherung aus. Deshalb haben sich der Kreis Ahrweiler und die betroffenen Kommunen vehement dafür stark gemacht, die rechtliche Fixierung der neuen Antragsfrist zügig auf den Weg zu bringen“, führt Landrätin Cornelia Weigand dazu aus. „Der aus unseren Bemühungen resultierende Bundesratsbeschluss ist daher ein beruhigendes Signal, das den Betroffenen neue Zuversicht spendet und eine verlässliche Grundlage für den andauernden Aufbauprozess bietet.“

Wissenswertes zum Bundesratsbeschluss

In der Begründung zum aktuellen Bundesratsbeschluss zur Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfristen für den Wiederaufbau aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ heißt es, dass nicht alle Anträge bis zum Ende der bisher vorgesehenen Frist zum 30. Juni 2023 durch Geschädigte gestellt werden können. „Private Antragstellende sind leider häufig immer noch traumatisiert und noch nicht in der Lage, einen Antrag zu stellen. Zudem führen sowohl Handwerkermangel als auch Baukostensteigerungen sowie lange Bearbeitungszeiten und damit noch ausstehende Entscheidungen über Versicherungsleistungen zu Verunsicherungen.“ Es sei zu begrüßen, „dass der Bund sich den bereits frühzeitig durch die Länder angezeigten Bitten angeschlossen und mit der Pressemitteilung des Bundesministers der Finanzen vom 30. November 2022 seine grundsätzliche Bereitschaft zur Verlängerung der Fristen zugesagt hat“. Seitdem sei allerdings keine weitere Initiative von der Bundesregierung ausgegangen. In der Folge steige die Verunsicherung dadurch weiter an. Laut Beschluss sei daher „eine zeitnahe Umsetzung der Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 und der Bewilligungsfrist bis 31. Dezember 2030 auf Bundesebene über eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern“ geboten.

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