Breadcrump

Mittwoch, 30. November 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landrätin begrüßt Fristverlängerung für Aufbauhilfen für das Ahrtal

Monatelanger Einsatz des Kreises und der Kommunen hat sich ausgezahlt

Nach monatelangem zähen Ringen sowie unzähligen Schreiben und Gesprächen mit Land und Bund hat sich der nachdrückliche Einsatz von Kreis und Kommunen ausgezahlt: Gestern wurde bekannt, dass die Frist zur Beantragung von Wiederaufbauhilfen aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert wird. Die Landrätin hatte gemeinsam mit den Bürgermeistern sowie Ortsbürgermeistern und -ortsvorstehern an verschiedensten Stellen in der Landes- und Bundespolitik darauf verwiesen, dass eine Antragsfrist bis zum 30. Juni 2023 aufgrund der Gesamtlage nicht einzuhalten sei und Lösungsvorschläge unterbreitet.

„Die Verlängerung der Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds für das Ahrtal ist für die Menschen und Kommunen in unserem Kreis eine großartige Nachricht. Dafür haben wir uns gemeinsam mit den kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort nahezu täglich eingesetzt und gekämpft. Umso glücklicher sind wir nun, dass uns dieser zeitliche Druck genommen wurde und wir die Möglichkeit erhalten haben, den Aufbau nachhaltig und resilient voranzutreiben. Insbesondere für die von der Flut betroffenen Menschen im Ahrtal, die bislang aufgrund fehlender Gutachter oder anderer Hürden den Wiederaufbau noch nicht anpacken konnten, wird dies eine unglaubliche Erleichterung sein. Wir als Kreis werden zusammen mit allen Akteuren auch weiterhin alles Erdenkliche tun, um hierfür die besten Voraussetzungen zu schaffen“, sagt Landrätin Cornelia Weigand.

Das Thema der Antragsfristverlängerung war durch den Kreis und die betroffenen Kommunen bereits seit Ende 2021 regelmäßig auf verschiedenen politischen Ebenen thematisiert worden. So war die Problematik beispielsweise in den turnusmäßigen Absprachen der Kommunen mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium Rheinland-Pfalz an die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung herangetragen worden. Fast in jeder Sitzung erkundigen sich die Landrätin sowie die Bürgermeister und Verantwortlichen vor Ort, ob seitens der Landesregierung ein Fortschritt beziehungsweise eine verbindliche Rückmeldung erreicht werden konnte. Es wurde auch mehrfach darum gebeten, einen Vertreter des Bundes mit in die Runde einzuladen, um die Problematik direkt erörtern zu können.

Darüber hinaus sind mehrere Bürgermeister eigeninitiativ an die Presse herangetreten und haben auf die Problematik der Antragsfrist für die Aufbauhilfen hingewiesen. Zudem hat der Kreis Ahrweiler in Gesprächen und schriftlich verschiedene Initiativen gestartet, um eine Fristverlängerung durch das Land und den Bund zu erreichen. So hatte Landrätin Weigand das Thema bereits bei ihrem Antrittsbesuch bei Ministerpräsidentin Malu Dreyer im März dieses Jahres angesprochen. Auch im persönlichen Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Nachgang der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Flut im Juli und in einem an ihn gerichteten Schreiben thematisierte die Landrätin die Fristverlängerung – um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch bei Bundeskanzler Olaf Scholz (rechts) hatte sich Landrätin Cornelia Weigand (links) persönlich für eine Fristverlängerung eingesetzt. Archiv-Foto: Staatskanzlei RLP
MENU