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Aufbauhilfen für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021.

Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt.

Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen privater Vermieter, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.

Die Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 wird online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier auf dieser Seite. Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.

Der Antrag auf Zuwendung muss bei der Bewilligungsstelle bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein.

Wer nicht über einen Internetzugang verfügt oder Hilfe im Umgang mit digitalen Anträgen benötigt, hat die Möglichkeit, sich an die Info-Points zu wenden und über diese die entsprechenden Anträge zu stellen.

KONTAKT

Beratung Aufbauhilfe für Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften
E-Mail: aufbauhilfe@isb.rlp.de
Poolnummer: 06131 6172-1444/1500
Kontaktformular

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr

Allgemeine Auskünfte können zudem über die Telefon-Hotline zum Wiederaufbau unter 0800 / 2220-220 erfragt werden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr sowie samstags und sonntags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Der Anruf ist kostenfrei.

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