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Freitag, 11. Juni 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Laacher See: In der Freizeit nicht den Naturschutz vergessen

Kreisverwaltung kündigt verstärkte Kontrollen an

Der Laacher See ist das größte Naturschutzgebiet im nördlichen Rheinland-Pfalz und ein wichtiges Flora-Fauna-Habitat sowie Vogelschutzgebiet. Aufgrund seiner Lage, der eindrucksvollen Seelandschaft und verschiedenen Freizeitmöglichkeiten ist er gleichzeitig aber auch ein beliebtes Ausflugsziel in der Region und darüber hinaus. Und auch wenn die aktuellen Temperaturen noch nicht zum Baden einladen, ist auch in diesem Jahr damit zu rechnen, dass die besonderen Umstände der Corona-Pandemie zu einem Besucheransturm führen. Dabei verhalten sich erfahrungsgemäß leider nicht alle Besucherinnen und Besucher regelkonform. Die Kreisverwaltung appelliert daher an alle, die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten, um die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

Insbesondere der Uferbereich rund um den Laacher See hat eine besondere Bedeutung für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten. Trotzdem betreten oder befahren Gäste das Seeufer und den Wald immer wieder an vielen Stellen außerhalb der gekennzeichneten Wege, picknicken in Seenähe oder schwimmen in den sensiblen Uferbereichen. Zertrampelte Wald- und Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge.

Zur Durchsetzung der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Laacher See“ werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler in der Badesaison 2021 erstmals wöchentliche Kontrollen durchgeführt. Diese sollen in erster Line zur Aufklärung und Information der Besucherinnen und Besucher vor Ort erfolgen. Gleichwohl können bei schwerwiegenden Verstößen auch Verwarn- beziehungsweise Bußgelder ausgesprochen werden.

Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges weisen Besucherinnen und Besucher bereits ausdrücklich auf die im Naturschutzgebiet geltenden Regeln hin. Diese sind unter anderem:

  • Ausgewiesene Wege dürfen nicht verlassen werden – dies gilt auch für Mountainbiker;
  • Baden ist nur von der Liegewiese am Campingplatz aus zulässig;
  • Lagern, Zelten und offenes Feuer sind grundsätzlich nicht erlaubt;
  • Hunde dürfen nicht im See schwimmen und nicht frei im Gelände laufen.
    Die Kreisverwaltung bittet im Interesse der Natur und aller Gäste, die Naturschutzbeschilderung zu beachten und Rücksicht zu nehmen.
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