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Freitag, 30. Oktober 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreisverwaltung informiert über neue Corona-Verordnung des Landes

Allgemeinverfügung des Kreises gilt weiterhin

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat heute die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) erlassen. Sie gilt ab Montag, 02.11. bis Ende November. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsident/innen und der Bundeskanzlerin vom Mittwoch in geltendes Landesrecht umgesetzt.
 
Darüber hinaus bleiben weitergehende Anordnungen der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler“ vom 25.10.2020 auch weiterhin in Kraft.

Die vollständige 12. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie im Internet unter https://corona.rlp.de beziehungsweise auf der Seite der Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de . Hier ist auch der Text der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler“ abrufbar.

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