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Freitag, 15. Dezember 2023

Kreistag: Entscheidung über Abfallgebühren ausgesetzt

Kreisverwaltung und AWB widersprechen Aussagen der FDP-Fraktion

Der Kreistag hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, den Tagesordnungspunkt „Änderung der Abfallgebührensatzung“ abzusetzen. Einen entsprechenden Antrag hatte Landrätin Cornelia Weigand den Mitgliedern des Kreistags zur Abstimmung gestellt.

Grund hierfür ist eine jüngst eingereichte Musterklage der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) gegen einen Bundesbeschluss zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Gesetz sieht eine Erhöhung der CO2-Bepreisung bei der Müllverbrennung vor. Diese hat steigende Kosten bei den Entsorgern, so auch beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises, zur Folge.

„Aufgrund dieser geänderten Ausganslage halten wir eine Verschiebung für gerechtfertigt“, äußert sich Landrätin Cornelia Weigand. „Es ist sinnvoll, das Resultat des Widerspruchs abzuwarten und dann erneut über eine eventuelle notwendige Erhöhung zu beraten.“

Mit dem BEHG möchte der Gesetzgeber erreichen, dass weniger Abfall in der Bundesrepublik erzeugt und im gleichen Zuge auch weniger CO2 durch die Verbrennung von Abfällen freigesetzt wird. Bürgerinnen und Bürger sollen dem Gebührenanstieg durch bessere Sortierung des Restabfalls entgegenwirken können. Deswegen gibt der AWB regelmäßig Tipps zur richtigen Mülltrennung und entsorgung.

„Das ist Teil einer Serviceleistung, die für uns selbstverständlich ist. Die Einwohnerinnen und Einwohner können von uns erwarten, dass wir sie regelmäßig informieren und eine korrekte Abfallentsorgung für alle verständlich erklären. Von einer Bevormundung kann dabei in keiner Weise die Rede sein“, weist Landrätin Weigand den öffentlich geäußerten Vorwurf der FDP zurück, die Kreisverwaltung und der AWB seien „Erziehungsanstalten“.

„Seit Jahren bauen wir unsere Informationen in dieser Richtung kontinuierlich aus und konnten damit bereits sichtbare Erfolge erzielen“, sagt Sascha Hurtenbach, Werkleiter des AWB des Kreises Ahrweiler. „Als Entsorgungsdienstleister müssen wir auch Rechenschaft ablegen und unsere Aufgaben so gewissenhaft wie nur möglich erledigen. Durch richtiges Recyceln leisten wir einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit“, betont Hurtenbach. „Das Wort ‚belehren‘ ist deswegen die völlig falsche Formulierung bei einem so wichtigen und zukunftsweisenden Thema.“

Das Ergebnis der Klage der GML und dessen Auswirkungen auf den Kreis Ahrweiler bleiben abzuwarten. Über das Thema soll der Kreistag zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten. Die Kreisverwaltung informiert hierzu zu gegebener Zeit.

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