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Freitag, 22. Januar 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreishaus und Kfz-Stellen an Karneval eingeschränkt geöffnet

Wegen Karneval gelten in der Kreisverwaltung Ahrweiler und in den Außenstellen der Kraftfahrzeug-Zulassung eingeschränkte Öffnungszeiten.

Wegen Karneval gelten in der Kreisverwaltung Ahrweiler und in den Außenstellen der Kraftfahrzeug-Zulassung eingeschränkte Öffnungszeiten.

Die Kreisverwaltung ist Weiberdonnerstag, 4. Februar, sowie am darauf folgenden Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. An Weiberdonnerstag bleibt das Kreishaus nachmittags und an Rosenmontag (8. Februar) ganztägig geschlossen. Karnevalsdienstag (9. Februar) sind die Büros von 8 bis 12 Uhr mit einem Bereitschaftsdienst besetzt.

Die Außenstellen der Kraftfahrzeug-Zulassung sind wie folgt geöffnet:

  • Sinzig: Weiberdonnerstag, Karnevalsfreitag und Karnevalsdienstag von 8 bis 12 Uhr,
  • Adenau: Weiberdonnerstag, Karnevalsfreitag und Karnevalsdienstag von 8 bis 12.30 Uhr;
  • Niederzissen: Weiberdonnerstag, Karnevalsfreitag und Karnevalsdienstag von 8 bis 11 Uhr.

Rosenmontag sind alle Kfz-Außenstellen geschlossen.

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