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Montag, 20. Mai 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreis ist zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet

Um einen eventuellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kurzfristig und erfolgreich bekämpfen zu können, hat die Kreisverwaltung bereits unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen getroffen. So wurden die Schweinehalter im Kreis Ahrweiler über Schutzmaßnahmen informiert. Die Jäger erhalten darüber hinaus fortlaufend Hinweise über den aktuellen Stand der Seuche und detaillierte Beschreibungen zur Beprobung der Wildschweine. Anlässlich eines runden Tisches mit Vertretern der Landwirtschaft, Kreisjägerschaft, Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks wurden die Seuchenlage erörtert und Bekämpfungsmaßnahmen besprochen.

Zurzeit können die von den Jägern im Revier aufgefundenen Wildschweinkadaver vor Ort einer Probe unterzogen werden und im Revier verbleiben. Bei einer weiteren Verschleppung der Seuche in Richtung Rheinland-Pfalz müssen die Kadaver in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Die Kreisverwaltung hat daher Ausrüstung zur Bergung und einen Kühlanhänger zur Zwischenlagerung eingesammelter Kadaver bis zu deren Transport in die Tierkörperbeseitigungsanstalt beschafft. Wichtig ist, dass die Jäger weiterhin verstärkt jagen und Proben entnehmen Das hierfür benötigte Probenentnahmematerial wird vom Veterinäramt der Kreisverwaltung nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Für den Aufwand der Probenentnahme erhalten die Jäger von der Kreisverwaltung die Gebühren der Trichinenuntersuchung erstattet.

Weiter hat die Kreisverwaltung bereits einen Alarm- und Einsatzplan „Afrikanische Schweinepest“ erstellt. Bei einer Tierseuchenübung im Jahr 2018 wurde die Bekämpfung der Seuche mit den Landkreisen Mayen-Koblenz, Cochem-Zell und dem Rhein-Hunsrück-Kreis praktisch geübt. Da Einsatzfahrzeuge vor dem Verlassen aus dem Seuchengebiet gereinigt und desinfiziert werden müssen, wurde im Mai 2019 die Funktionsfähigkeit der LKW-Schleuse des Technischen Hilfswerks kontrolliert.

Nach einem Seuchenausbruch müssen alle erlegten Wildschweine zu Wildsammelstellen gebracht und dort beprobt werden. Es müssen daher Wildsammelstellen eingerichtet werden. Hierfür steht bereits ein Kühlraum in einer Metzgerei zur Verfügung. Darüber hinaus stellt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten im Seuchenfall übergangsweise drei landeseigene mobile Wildkammern für die betroffenen Regionen zur Verfügung.

Die afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, könnte bei den Schweinehaltern und der Fleischwirtschaft aber für enormen wirtschaftlichen Schaden sorgen – Deutschland exportiert rund 25 % des gewonnenen Schweinefleisches in Drittländer.

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