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Mittwoch, 25. März 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreis gewährt Zahlungserleichterungen

Die Kreisverwaltung möchte Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in der schwierigen Phase aufgrund der Corona-Epidemie im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten helfen. Hierzu gehören insbesondere Zahlungserleichterungen für fällige Forderungen in Form von Stundungen, Ratenzahlungen sowie der Verzicht auf neue Vollstreckungsaufträge.

„Ich sichere den Bürgerinnen und Bürgerin sowie den Unternehmen zu, dass die Anträge auf Zahlungserleichterungen unbürokratisch und wohlwollend von der Kreisverwaltung geprüft werden und auf die Erhebung von Zinsen verzichtet wird“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Der Landrat hofft, dass mit diesen Maßnahmen dazu beigetragen werden kann, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern.

Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) trägt zur Erleichterung bei und versendet für die seit dem 1. März fälligen Abfallgebühren bis zum 30. Juni 2020 bis auf weiteres keine Mahnungen mehr. Anträge auf Stundungen und Ratenzahlungen können – wie bisher auch – beim AWB eingereicht werden.

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