Montag, 26. Oktober 2026
Kreis Ahrweiler sucht ehrenamtliche Wildschadensschätzer
Die Kreisverwaltung Ahrweiler sucht interessierte und qualifizierte Personen, die sich ehrenamtlich als Wildschadensschätzerin beziehungsweise Wildschadensschätzer im land- und forstwirtschaftlichen Bereich engagieren möchten.
Die Aufgabe besteht darin, Wild- und Jagdschäden an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen objektiv und unabhängig zu begutachten und zu bewerten. In der Regel kommen Wildschadensschätzerin und Wildschadensschätze dann zum Einsatz, wenn sich eine geschädigte Grundstücksbewirtschafterin beziehungsweise ein geschädigter Grundstücksbewirtschafter, beispielsweise Landwirtinnen und Landwirte, und die Jagdausübungsberechtigten, etwa Jagdpächterinnen und Jagdpächter, nicht auf einen Schadensersatz einigen können. In diesen Fällen unterstützen sie das behördliche Feststellungsverfahren durch ihre sachverständige Einschätzung.
Voraussetzung für die Übernahme der Tätigkeit ist eine land- und/oder forstwirtschaftliche Ausbildung. Die Wildschadensschätzung erfolgt ehrenamtlich. Dabei nehmen die beauftragten Personen die Rechte und Pflichten eines Sachverständigen wahr. Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Interessierte können sich an die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler telefonisch unter 02641 / 975-229 und per E-Mail an Bernd.Hanke@kreis-ahrweiler.de wenden.