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Montag, 1. August 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreis Ahrweiler bereitet sich auf mögliche Gas-Engpässe vor

Kreisverwaltung richtet die Arbeitsgruppe „Energie“ ein

Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Drosselung der Gaslieferungen durch Russland machen eine konkrete Gasnotlage in Deutschland realistisch. Um für die kommenden Wintermonate vorbereitet zu sein, hat Landrätin Cornelia Weigand die Arbeitsgruppe „Energie“ eingerichtet. Aufgabe dieser Gruppe ist es, mögliche einsparende Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen, mögliche Notallszenarien in den Blick zu nehmen sowie den engen Austausch mit den regionalen Energieversorgern sicherzustellen.

„Aktuell gibt es vorsichtige Entwarnungen für die Gasversorgung in Deutschland. Dennoch haben wir uns entschlossen, die Arbeitsgruppe ‚Energie‘ einzurichten, damit der Kreis im Fall der Fälle bestmöglich und soweit wir es beeinflussen können vorbereitet ist. Denn spätestens seit vergangenem Jahr wissen wir alle, dass eine Krise Ausmaße annehmen kann, die wir uns zuvor nicht vorstellen konnten. Auch wenn wir also aktuell nicht davon ausgehen, dass sich die Situation weiter verschlechtert, können wir es dennoch nicht ausschließen. Mit Sicherheit aber müssen wir alle mit erheblich steigenden Energiepreisen rechnen“, so Landrätin Cornelia Weigand.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern aller Fachbereiche der Kreisverwaltung zusammen – angefangen vom Schul- und Gebäudemanagement über den Bereich Soziales, Klimaschutz, Notfallvorsorge bis hin zum Katastrophenschutz. Derzeit überprüft das Team, welche möglichen Einsparpotentiale von Gas und Strom es in den Liegenschaften des Kreises gibt und wie diese umgesetzt werden können. Auch der Einsatz alternativer Heizsysteme wird geprüft, um gegebenenfalls entsprechende Geräte anzuschaffen.

Zusätzlich zu den regelmäßigen internen Treffen wird auch der Austausch mit den örtlichen Energieversorgern sowie den Kommunen des Kreises gesucht, um ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen. Grundlage aller Maßnahmen und Abstimmungen ist der sogenannte „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung.

Was ist der „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung?

Der „Notfallplan Gas“ soll in einer Krisensituation, wie aktuell durch den Ukraine-Krieg hervorgerufen, die Gasversorgung in Deutschland sicherstellen und regeln. Unterteilt ist der Notfallplan in drei Eskalationsstufen, die jeweils konkrete Maßnahmen definieren:

In der ersten Stufe, der Frühwarnstufe, liegen erste Hinweise darauf vor, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen kann. Ein Krisenteam – bestehend unter anderem aus Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesnetzagentur, der Netzbetreiber und der Lieferanten – analysiert die Lage und gibt seine Einschätzung an die Bundesregierung. Diese erste Stufe hat für die Bürgerinnen und Bürger jedoch vorerst kaum Auswirkungen. Sowohl Privathaushalte als auch Wirtschaftsunternehmen sollten ihren Gasverbrauch jedoch reduzieren.

Spitzt sich die Lage weiter zu, sieht der Notfallplan Gas als nächsten Schritt die sogenannte Alarmstufe vor. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gasversorgung gestört und eine erhebliche Verschlechterung der Situation ist möglich.
Der Staat greift jedoch noch nicht ein; der Markt ist noch in der Lage, diese Störung zu bewältigen. In dieser Lage befindet sich die Deutschland aktuell.

Reichen die bis hierher getroffenen Maßnahmen in einer Krise nicht aus oder verschlechtert sich die Lage, kann die Bundesregierung die dritte und letzte, die Notfallstufe, ausrufen. Der Staat greift nun ein, da die vorhandenen Gasmengen nicht länger ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten „Bundeslastverteiler“, das bedeutet, ihr obliegt die Verteilung von Gas. Bestimmte Gruppen sind hierbei bis zuletzt besonders geschützt und werden weiter mit Gas zu versorgt. Hierzu zählen beispielsweise Privathaushalte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

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