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Mittwoch, 31. Januar 2024

Kfz-Anmeldung: Neue Funktionen verzögern sich

Einschränkung bei Online-Zulassungsverfahren ab Februar

Keine Wartezeit vor Ort und kein Behördengang: Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Die Fahrzeugzulassung soll damit einfacher und effizienter gestaltet werden. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist es rechtlich möglich, viele weitere Fahrzeuge online zuzulassen. Dazu gehört beispielsweise die Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen.

Aufgrund der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kann diese letzte Stufe des erweiterten Zulassungsverfahrens in Rheinland-Pfalz voraussichtlich erst ab Mitte beziehungsweise Ende Februar 2024 freigeschaltet werden. Das teilt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz mit. Darüber hinaus können ab 1. Februar 2024 die bisherigen Funktionen der Online-Zulassung und damit verbunden auch die Online-Abmeldung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) aufgrund von erhöhten Sicherheitsanforderungen vorerst nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die Zulassung von Fahrzeugen ist bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und ihren Außenstellen weiterhin direkt vor Ort möglich. Weitere Informationen und Online-Terminvergabe unter www.kreis-ahrweiler.de/kfz-zulassung/.

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