Mittwoch, 7. Oktober 2026

Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler wird gezielt weiterentwickelt

Bedarfsplan nimmt 31 Maßnahmen für die kommenden Jahre in den Fokus

Der Kreis Ahrweiler stellt die Weichen für einen leistungsfähigen und zukunftssicheren Katastrophenschutz: Der Katastrophenschutzbedarfsplan wurde dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung vorgestellt und der dazugehörige Finanz- und Maßnahmenplan einstimmig beschlossen. Der Bedarfsplan dient als Planungs- und Arbeitsgrundlage zur Bewältigung von Schadensereignissen. Er beschreibt die Risiken und Gefahren, denen die Bevölkerung und Kritische Infrastrukturen ausgesetzt sein können, und legt fest, welche Fähigkeiten, Strukturen und Ressourcen erforderlich sind, um im Ernstfall schnell, koordiniert und wirkungsvoll handeln zu können.

„Mit dem Katastrophenschutzbedarfsplan haben wir einen klaren und priorisierten Fahrplan für die kommenden Jahre. Die Soll-Ist-Analyse zeigt, dass wir gut aufgestellt sind und sie zeigt uns, wo wir noch investieren und unsere Strukturen stärken müssen. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage, um den Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler zielgerichtet weiterzuentwickeln und im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben“, erklärte Landrätin Cornelia Weigand.

31 Maßnahmen für mehr Sicherheit und Handlungsfähigkeit
Der Bedarfsplan umfasst insgesamt 31 Maßnahmen, die nach Handlungsfeldern und zeitlichen Prioritäten geordnet sind. Damit wird nicht nur der aktuelle Bedarf beschrieben, sondern auch festgelegt, welche Schritte kurz-, mittel- und langfristig angegangen werden sollen.

Die Umsetzung ist auf mehrere Jahre angelegt. Die einzelnen Maßnahmen werden entsprechend ihrer Priorität in den kommenden Haushalten des Kreises eingeplant und den politischen Gremien jeweils zur Beratung vorgelegt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der einheitlichen Alarm- und Einsatzplanung im Kreisgebiet. Die entsprechenden Pläne des Kreises und der Kommunen sollen weiterhin aufeinander abgestimmt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Im Einsatzfall sollen so Zuständigkeiten klar geregelt sein sowie Abläufe und die Zusammenarbeit aller Beteiligten schnell und effizient funktionieren.

Darüber hinaus ist die Errichtung eines Katastrophenschutzzentrums vorgesehen. An einem zentralen Standort im Kreisgebiet sollen Krisenstäbe, Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Material für den Ernstfall gebündelt untergebracht werden. Eine hierzu beauftragte Machbarkeitsstudie soll zunächst klären, wie ein solches Zentrum konkret ausgestaltet werden kann.

Auch die personelle Ausstattung wird im Bedarfsplan berücksichtigt: Die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz in der Kreisverwaltung soll zusätzliche Stellenanteile erhalten. Durch ausreichend Personal sollen die zunehmenden Aufgaben dauerhaft bewältigen und die erforderlichen Planungen und Maßnahmen koordiniert werden können.

Kreis und Kommunen gemeinsam für den Katastrophenschutz
Einen wichtigen Bestandteil des Bedarfsplans bildet zudem die Beschaffung von Fahrzeugen und Material. Der Kreis ist verpflichtet, für die überörtliche Gefahrenabwehr Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen vorzuhalten. Diese müssen jedoch nicht immer vom Kreis selbst beschafft werden, auch die Kommunen können diese vorhalten, wenn entsprechende Anforderungen erfüllt sind. Deshalb sollen beispielsweise kommunale Einsatzfahrzeuge bezuschusst werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen und auch überörtlich, also im gesamten Kreisgebiet, eingesetzt werden. Wo diese Kriterien erfüllt sind, unterstützt der Kreis die Kommunen bei der Beschaffung finanziell. So können vorhandene Strukturen genutzt, unnötige Doppelanschaffungen vermieden und gleichzeitig Fahrzeuge im Einsatzfall auch über die Grenzen der jeweiligen Kommune hinaus eingesetzt werden.

Neue rechtliche Vorgaben schaffen die Grundlage
Voraussetzung für die abschließende Erstellung des Bedarfsplans waren neue rechtliche Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz. Insbesondere die novellierte Katastrophenschutzverordnung legt fest, welche Ausstattung die Landkreise vorhalten müssen. Die neuen Regelungen traten im September 2025 in Kraft, die dazugehörige Handlungsanweisung mit den konkreten Vorgaben zu Fahrzeugen und Geräten folgte im November 2025. Auf dieser Grundlage konnte das durch den Kreis beauftragte Fachbüro die Fortschreibung des Bedarfsplans abschließen und im Juni 2026 an den Kreis übergeben.