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Montag, 14. Oktober 2024

Führerschein-Umtausch: Aktuelle Frist endet im Januar 2025

Jahrgänge ab 1971 müssen EU-Kartenführerschein beantragen

Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 1971 oder später geboren sind und noch einen Führerschein in Papierform (rosa oder grau) besitzen, müssen diesen spätestens bis zum 19. Januar 2025 gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Grund für den Pflichtumtausch ist eine EU-Richtlinie, die künftig alle Führerscheine sicherer gegen Fälschungen und die Dokumentation der Fahrerlaubnis innerhalb der Europäischen Union einheitlich machen soll. Um die Abwicklung zu vereinfachen und besser zu organisieren, wird nach bestimmten Jahrgängen zum Umtausch aufgerufen. Die Jahrgänge 1953 bis 1970 sind demnach bereits zum Umtausch verpflichtet. Wer dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen ist, sollte dies dringend nachholen, da das Fahren mit dem alten Führerschein eine Ordnungswidrigkeit ist. Die Jahrgänge vor 1953 haben indes bis zum Jahr 2033 Zeit, ihren Papierführerschein umzutauschen.

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung rät dazu, zeitnah einen Antrag zu stellen. Aufgrund der weiterhin großen Nachfrage ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da die neuen Führerscheine bundesweit ausschließlich in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Der Führerscheinumtausch kann zudem bei den Verwaltungen der jeweiligen Verbandsgemeinde beziehungsweise der Stadt beantragt werden. Die Anträge werden im Folgenden zur Bearbeitung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Fragen beantwortet die Führerscheinstelle unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@kreis-ahrweiler.de. Das Antragsformular sowie weitere Informationen unter: https://kreis-ahrweiler.de/verkehr_ordnung/fuehrerscheinwesen/themenuebersicht-fuehrerscheinwesen/pflichtumtausch-fuehrerscheine/

Hinweis:

Sollte Ihr Führerschein nicht bei der Kreisverwaltung Ahrweiler ausgestellt worden sein, können Sie über den nachstehenden Link eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde anfordern. Ebenso können Sie die notwendige Karteikartenabschrift für den Umtausch anfordern, sollten Sie nicht mehr im Kreis Ahrweiler wohnen: Online-Beantragung

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