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Freitag, 26. März 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Inzidenz unter 100: „Notbremse“ wird aufgehoben

Lockerungen ab Samstag – Außengastronomie darf öffnen

Gute Nachrichten: Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ahrweiler ist mit 82 am heutigen Freitag den siebten Tag in Folge unter der Schwelle von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern geblieben (Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz: 20. März: 99,9; 21. März: 91; 22. März: 77; 23. März: 68; 24. März: 68; 25. März: 80 und 26. März: 82).
Gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann der Kreis daher die sogenannte „Notbremse“ aufheben und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Auf dieser Grundlage gelten unter anderem folgende Öffnungsschritte beziehungsweise werden folgende Maßnahmen aufgehoben:

– Die Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkung zwischen 21:00 und 5:00 Uhr wird aufgehoben;
– Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) ist wieder möglich (eine Person pro 40 Quadratmeter);
– Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercingstudios dürfen – unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen – wieder öffnen;
– Auch Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen wieder Besucherinnen und Besucher empfangen;
– Die Kontaktbeschränkungen werden erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet;
– Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitindividualsport ist im Freien mit begrenzter Gruppengröße (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre) wieder möglich.

Neu ist: Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes, weisen jedoch darauf hin, dass sich der Kreis „auf sehr dünnem Eis bewegt“. In ganz Deutschland ist ein starker Zuwachs der Infektionszahlen zu verzeichnen. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über die Marke von 100, müssten die genannten Lockerungen nach den rechtlichen Vorgaben des Landes zwingend wieder zurückgenommen werden. Deshalb appellieren Pföhler und Voss an alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises: „Halten Sie sich strikt an die geltenden Regeln, denn es kommt jetzt auf das Verhalten jedes Einzelnen von uns an. Wir müssen alles daran setzen, die dritte Welle zu brechen.“
Darüber hinaus rufen beide eindringlich dazu auf, „auch an den Osterfeiertagen zu Hause zu bleiben und vor allem auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten“.

Die Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und tritt in der Nacht von Freitag auf Samstag, 26. auf 27. März 2021, um 0:00 Uhr in Kraft.
Die Allgemeinverfügung beziehungsweise die 18. CoBeLVO gelten zunächst bis zum 11. April 2021.

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie unter: https://kreis-ahrweiler.de.

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