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Freitag, 13. Januar 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Infoveranstaltung zum neuen Pflegegesetz

Das Pflegestärkungsgesetz II ist Thema einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 15. Februar 2017, 17 bis 19 Uhr, in der Kreisverwaltung Ahrweiler (53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Großer Sitzungssaal).

Das Pflegestärkungsgesetz II ist Thema einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 15. Februar 2017, 17 bis 19 Uhr, in der Kreisverwaltung Ahrweiler (53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Großer Sitzungssaal). Bei dem neuen Gesetz geht es um die Umstellung von bisher drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade mit den damit verbundenen Änderungen der Pflegeleistungen.

Dieter Germscheid und Ute Remshagen vom Pflegestützpunkt Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft erläutern, was Betroffene und Betreuer beim neuen Gesetz beachten sollten. Zugleich informieren sie über die verschiedenen Formen der möglichen Hilfen sowie den Leistungen der Pflegeversicherung.

Ausrichter der Veranstaltung sind die Kreisverwaltung als Betreuungsbehörde sowie die beiden Betreuungsvereine „Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler“ und „Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden der Rhein-Ahr-Region“.

Anmeldungen werden erbeten bis 13. Februar an die Kreisverwaltung Ahrweiler, Ruf 02641/975-580, Fax 02641/975-7580; E-Mail Betreuungsbehoerde@kreis-ahrweiler.de. Wegen der vorhandenen Plätze können 80 Anmeldungen berücksichtigt werden.

 

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