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Donnerstag, 2. Juni 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Grundsteuerreform – Informationen für Betroffene der Flutkatastrophe

Für die von der Flutkatastrophe Betroffenen im Ahrtal gibt es im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform einige Besonderheiten zu beachten.

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat jetzt auf seiner Internetseite wichtige Informationen in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQs) für Grundstückseigentümer, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, zusammengestellt:

https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/besonderheiten-flutkatastrophe

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