Donnerstag, 2. Juni 2022
Grundsteuerreform – Informationen für Betroffene der Flutkatastrophe
Für die von der Flutkatastrophe Betroffenen im Ahrtal gibt es im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform einige Besonderheiten zu beachten.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat jetzt auf seiner Internetseite wichtige Informationen in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQs) für Grundstückseigentümer, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, zusammengestellt:
https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/besonderheiten-flutkatastrophe