Niederlassungserlaubnis
Die Antragstellung ist persönlich oder online möglich.
Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) ist grundsätzlich nach 5 Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet möglich.
Unterlagen, die in der Regel dem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beizufügen sind:
- Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
- aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- gültiger Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
- Sprachzertifikat B1
- Zertifikat „Leben in Deutschland“
- Schulbescheinigung und letztes Schulzeugnis
- Studienbescheinigung
- Mietvertrag mit m²-Angabe / Nachweis über Wohneigentum
- Nachweis über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungsverlauf)
Für eine persönliche Antragstellung kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail, telefonisch oder postalisch.