Einbürgerung

Sofern Sie sich dazu entschieden haben, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, wenden Sie sich vor Antragsstellung bitte per E-Mail an die zuständigen Sachbearbeiter (Einbuergerung@kreis-ahrweiler.de).

Hierbei geben Sie bitte Ihren Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Telefonnummer an.

Zudem beantworten Sie bitte folgende Fragen:

  • liegen (übersetzte) Geburtsurkunden vor?
  • liegen gültige Reisepässe und ggfs. Aufenthaltserlaubnisse vor?
  • sind Sie im Besitz von Eigentum oder wohnen Sie zur Miete?
  • liegt ein B1-Sprachzertifikat und ein Einbürgerungstest vor? Oder liegt ein Schulabschluss oder abgeschlossenes Studium vor?
  • gehen Sie einer Tätigkeit nach und ab wann? Oder sind Sie selbstständig? Oder in Rente/Ruhestand?

Die Kollegen werden sich sodann bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen (unter andrem die einzureichenden Unterlagen) mit Ihnen besprechen.

Grundsätzlich gilt:

Der Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband kann grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren können die Eltern den Antrag stellen.

Die Einbürgerung ist nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren möglich.

Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person. Für minderjährige Kinder, welche gemeinsam mit Ihren Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, sind zusätzlich jeweils 51 € zu entrichten. Wird ein Kind ohne ein Elternteil eingebürgert, so beträgt die Gebühr auch hier 255 €.

Achtung!

Für Drittstaatsangehörige gilt, dass eine Einbürgerung mit einer Fiktionsbescheinigung ausgeschlossen ist. Sie müssen im Zeitpunkt der Einbürgerung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.