Einbürgerung

Für die Abgabe des Einbürgerungsantrages reichen Sie bitte die unten stehenden Unterlagen als Farbkopien in der unten stehenden Reihenfolge per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Kreisverwaltung ein.

Der Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband kann grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren können die Eltern den Antrag stellen.

Die Einbürgerung ist nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von acht Jahren möglich. Diese benötigte Aufenthaltsdauer kann sich auf sieben Jahre verkürzen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine Verkürzung auf sechs Jahre ist bei besonderen Integrationsleistungen möglich. Diese umfassen beispielsweise das Vorliegen eines anerkannten B2-Sprachzertifikates oder eine in Deutschland abgeschlossene Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung.

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen durch den Einbürgerungswilligen beizubringen:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt; nicht unterschrieben)
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Nationalpass des Heimatlandes (bzw. Personalausweis bei EU-Bürgern)
  • gültiger Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
  • ggf. Reiseausweis für Flüchtlinge
  • Übersetzung der Geburtsurkunde durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
  • Geburtsurkunde
  • Übersetzung der Heiratsurkunde durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer (sofern verheiratet)
  • Heiratsurkunde (sofern verheiratet)
  • Scheidungsurkunde inkl. Übersetzung (sofern geschieden)
  • Arbeitsvertrag
  • letzten 3 Gehaltsabrechnungen / BAföG-Bescheid / Sozialleistungsbescheid
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • Nachweis deutsche Sprachkenntnisse (B1-Sprachzertifikat oder höher bzw. deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss)
  • Nachweis Kenntnisse deutsche Rechtsordnung (Einbürgerungstest bzw. „Leben in Deutschland“) – Ausnahme: deutscher Schulabschluss oder erfolgreich abgeschlossenen Studium der Rechts-, Sozial- oder Politikwissenschaften
  • ggf. Studien- oder Schulbescheinigung
  • ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • ggf. ärztliches Gutachten über die Arbeitsfähigkeit

Sonderfall Selbständige:

  • Gewerbeanmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Aufstellung des aktuellen Jahres
  • Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Nachweise Altersvorsorge
  • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherung

Für Kinder:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt; nicht unterschrieben)
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Nationalpass des Heimatlandes (bzw. Personalausweis bei EU-Bürgern)
  • gültiger Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
  • Übersetzung der Geburtsurkunde durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über die altersgerechte Sprachentwicklung (4 Jahreszeugnisse, schriftliche Bestätigung des Kindergartens, ggf. deutscher Schulabschluss)

Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person. Für minderjährige Kinder, welche gemeinsam mit Ihren Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, sind zusätzlich jeweils 51 € zu entrichten. Wird ein Kind ohne ein Elternteil eingebürgert, so beträgt die Gebühr auch hier 255 €.

Weiterhin ist zu beachten, dass grundsätzlich die Aufgabe bzw. der Verlust der alten Staatsangehörigkeit notwendig ist. Hiervon gibt es Ausnahmen.

Achtung!

Für Drittstaatsangehörige gilt, dass eine Einbürgerung mit einer Fiktionsbescheinigung ausgeschlossen ist. Sie müssen im Zeitpunkt der Einbürgerung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.

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