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Freitag, 5. Juni 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 10 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Giftigen Riesenbärenklau frühzeitig bekämpfen

Kreisverwaltung rät: Pflanzen ausgraben – Grundstückseigentümer verantwortlich – Kinder fernhalten

Die giftige Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, wird sich auch in diesem Sommer vor allem an Bach- und Flussufern sowie den Rändern von Wegen und Feldern ausbreiten.

Die giftige Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, wird sich auch in diesem Sommer vor allem an Bach- und Flussufern sowie den Rändern von Wegen und Feldern ausbreiten. Die Kreisverwaltung Ahrweiler warnt frühzeitig, bevor die Pflanzen groß und gefährlich werden: Für die Bekämpfung ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Kinder sollten von den Standorten ferngehalten werden. Die Pflanzen sollten rechtzeitig ausgegraben werden.

Es handelt sich um keine einheimische Pflanze, sondern um einen so genannten Neophyt. Die bis zu 3,5 Meter hohe Pflanze kommt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde vor 100 Jahren in Europa eingeführt. Die zunehmende Verbreitung verursacht ökologische Probleme und stellt ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier dar.

Die Pflanze ist giftig und gefährlich, weil Hautkontakt zu allergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Verbrennungen führen kann. Insbesondere Kinder sind gefährdet, weil sie durch die auffällige Erscheinung der Pflanze und dessen röhrenartigen Stiele zum Spielen verleitet werden. Pflanzen, die an Standorten wachsen, an denen sich Kinder aufhalten, sollten in jedem Fall entfernt werden.

Für die Bekämpfung ist jeder Grundstückseigentümer oder -nutzer selbst verantwortlich. Wirksamstes Bekämpfungsmittel ist das Ausgraben des Wurzelstocks durch Abstechen der Wurzel in etwa 15 Zentimeter Bodentiefe. Das Ausgraben ist vor allem bei kleineren Beständen die sicherste Methode und kann auch während der Vegetationsperiode von jedem vorgenommen werden. Wiederholtes Mähen führt nicht zum Absterben der Pflanzen. Je kleiner die Pflanzen sind, desto einfacher lassen sie sich ausgraben und desto geringer ist die Gefahr des Hautkontaktes.

Nach der Ausbildung der Samenstände sollten diese abgeschnitten werden, ohne dass der Samen auf den Boden fällt und neu austreibt. Die Pflanzenteile sollte man anschließend verbrennen. Bei größeren Mengen gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler Entsorgungsinfos (Ruf 08000-858-858, gebührenfrei).

Auf keinen Fall dürfen die Samenstände auf der Fläche kompostiert, auf den Kompost oder in die Biotonne geworfen oder auf der Fläche liegen gelassen werden. Die Abgabe bei den Astsammelplätzen der Gemeinden ist ebenfalls unzulässig. Bei Arbeiten am Riesenbärenklau ist Schutzkleidung zu tragen, nämlich Handschuhe, Schutzbrille, langärmelige Kleidung und Gummistiefel.

Entlang der Ahr bekämpfen die Kreisverwaltung Ahrweiler sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die giftigen Pflanzen im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Diese Maßnahmen entbinden jedoch nicht die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht selbst zu handeln. – Weitere Infos: www.giant-alien.dk/manual.html.

Foto: Bis zu 3,5 Meter hoch – und gefährlich: die Herkulesstaude

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