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Dienstag, 17. März 2026

Landtagswahl 2026: So einfach nutzen Sie Ihr Wahlrecht

Landrätin ruft zur Stimmabgabe auf – im Wahllokal oder per Briefwahl

Im Vorfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am Sonntag, 22. März 2026, ruft Landrätin Weigand alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler dazu auf, ihr Wahlrecht aktiv wahrzunehmen. Zugleich weist sie in ihrer Funktion als Kreiswahlleiterin auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.

Grundsätzlich kann jede Wählerin und jeder Wähler am Wahltag persönlich im jeweiligen Wahllokal wählen. Alternativ besteht die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen per Briefwahl abzustimmen. Zudem kann jede wahlberechtigte Person eine andere Person bevollmächtigen, den Antrag auf Briefwahl für sie zu stellen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht nötig, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung eingetragen werden kann.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, kann den dafür erforderlichen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen bei den zuständigen Rathäusern beantragen. Im Kreis Ahrweiler sind dies die Verwaltungen der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie der Gemeinde Grafschaft.

Der Antrag kann digital per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, schriftlich (per Post oder Fax), per E-Mail oder in anderer dokumentierbarer elektronischer Form gestellt werden. Auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die zuständige Verwaltung geschickt werden. Zudem bieten die Verwaltungen auf ihren Webseiten häufig die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Eine persönliche Beantragung ist ebenfalls während der Öffnungszeiten in den jeweiligen Rathäusern möglich. Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie bis zum Wahltag bei der zuständigen Verwaltung eintreffen. Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl – also bis Donnerstag, 19. März 2026 – bei der Deutschen Post abgegeben werden. Für entferntere Orte gilt ein noch früherer Abgabetermin.

Der ausgefüllte Wahlbrief kann außerdem persönlich bei der auf dem Umschlag genannten Stadt-, Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Am Wahltag ist die Abgabe bis spätestens 18 Uhr auch bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand möglich. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur Landtagswahl sind online unter Landtagswahl 22.03.2026 | Kreisverwaltung Ahrweiler verfügbar.

Symbolfoto: Pixabay