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Sonntag, 8. August 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Gezielte Hilfe für Denkmaleigentümer

Um Denkmaleigentümer nach der Flutkatastrophe beim Erhalt ihrer historischen Bauten zu unterstützen, hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) ein Nothilfeprogramm in 3 Stufen aufgelegt: Nothilfe bis zu 2500 Euro, größere finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro und umfangreichere Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 10.000 Euro erfordern. Alle nötigen Informationen sowie das (Online-)Antragsformular finden Betroffene unter: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung.

Finanziell unterstützen kann die DSD folgende Leistungen und Maßnahmen: Die Honorare denkmalerfahrener Fachleute, also Gutachter, sachverständige Handwerker, Architekten und Statiker. Sie kann Notsicherungsmaßnahmen fördern, etwa Notabstützungen, Arbeiten im Rahmen von Trocknung und Notsicherung sowie Bautrockner. Und sie kann Eigentümer bei den Kosten folgender Gewerke entlasten: Fundamentarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Maurerarbeiten, Lehmbauarbeiten, Tischler- /Schreiner-/ Fensterbauarbeiten, Glaserarbeiten, Putzarbeiten, Parkett- und Bodenleger, Dachdecker-/Klempnerarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Gartenbauarbeiten für denkmalgeschützte Gärten.

Auf der Homepage der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland Pfalz gibt es unter „Informationen für Flutopfer“ erste Hinweise zu fachlichem Rat und Hilfe sowie einen Erfassungsbogen für geschädigte Gebäude und deren Ausstattung. Zudem sind hier auch nützliche Links zu weiterführenden Informationen abgelegt: https://gdke.rlp.de/de/ueber-uns/landesdenkmalpflege/informationen-fuer-flutopfer/.

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