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Freitag, 2. Februar 2024

Gewässerwiederherstellung – Kreis schließt Rahmenverträge für Planungsleistungen

Fünf Ingenieurbüros sind eingebunden

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat zu schweren Beschädigungen an den Wasserläufen geführt. Bedingt durch die enormen Wassermengen und Fließgeschwindigkeiten kam es vielerorts zu Schäden am Gewässerbett und den Uferbereichen sowie zu großen Verlagerungen von Boden und Kies. Das Gewässerwiederherstellungskonzept des Kreises für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Nohner Bach und Trierbach) ist die fachliche Grundlage, auf der die entstandenen Schäden beseitigt und wieder intakte Gewässer hergestellt werden können. Erste Detailplanungen zu prioritären Maßnahmen laufen bereits und sollen in der ersten Jahreshälfte 2024 in die bauliche Umsetzung gebracht werden. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreis- und Umweltausschuss die nächsten Schritte zur Wiederherstellung der Ahr eingeleitet. Um die Vielzahl der zur Gewässerwiederherstellung erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich zu realisieren, werden nun Rahmenverträge für die notwendigen Planungsleistungen mit fünf Ingenieurbüros geschlossen.

„Die Gewässerwiederherstellung nimmt weiter an Fahrt auf“, sagt Landrätin Cornelia Weigand. „Die geschlossenen Rahmenverträge ermöglichen eine deutliche Beschleunigung der notwendigen Detailplanungen, die anschließend in konkreten Projekten sichtbar werden. Jetzt gilt es, möglichst schnell Maßnahmen aus dem Gewässerwiederherstellungskonzept in Abstimmung mit den Kommunen und Flächeneigentümern umzusetzen.“

Die Planungsleistungen umfassen überwiegend Leistungen der Freianlagenplanung, teilweise sind jedoch auch kleinere Ingenieurbauwerke – beispielsweise Stützmauern oder Wehranlagen – zu planen. Der Abschluss der Rahmenverträge beinhaltet keine konkrete Beauftragung für die Planung der einzelnen Teilprojekte des Gewässerwiederherstellungskonzepts. Hierzu ist jeweils eine Auswahl unter den Planungsbüros zu treffen, mit denen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Erste Planungsaufträge für Teilprojekte sollen im Februar an die Rahmenvertragspartner erteilt werden. Über den jeweiligen Stand der beauftragten Maßnahmenplanungen wird im Sachstandsbericht zur Hochwasserkatastrophe 2021 regelmäßig eine entsprechende Information erfolgen.

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