Breadcrump

Montag, 20. Juli 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen erlaubt

Ausnahmegenehmigung für Landwirte

Landwirte im Kreis Ahrweiler können ab sofort brachliegende Flächen in Rheinland-Pfalz zur Beweidung mit Tieren nutzen. Alternativ können die Flächen zu Futterzwecken auch gemäht werden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit der Freigabe der Vorrangflächen will das Landwirtschaftsministerium dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu verringern. Die Maßnahme gilt für Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (Greening) verpflichtet sind. Sie dürfen nun brachliegende Flächen durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnitt zu Futterzwecken nutzen (Art. 46 Abs. 2a der EU-Verordnung Nr. 1307/2013 Nutzcode 062 in Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Honigbrachen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung.

Weitere Informationen gibt es bei Carmen Gros, Untere Landwirtschaftsbehörde, Kreis Ahrweiler, Tel. 02641/975-288, E-Mail Carmen.Gros@kreis-ahrweiler.de.

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