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Montag, 21. September 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Formel 1 am Nürburgring mit 20.000 Zuschauern

Landrat Pföhler: „Die Welt blickt auf den Kreis Ahrweiler“

20.000 Zuschauer können die Formel 1 auf den Tribünen miterleben. Das hat die Kreisverwaltung Ahrweiler jetzt entschieden. Nach sieben Jahren findet vom 9. bis 11. Oktober endlich wieder ein Formel-1-Rennen in der Eifel statt. Landrat Dr. Jürgen Pföhler hebt die enorme Bedeutung der Veranstaltung für die gesamte Region hervor: „Allein mit dem Veranstaltungsnamen – Großer Preis der Eifel – steht der Kreis Ahrweiler weltweit im Mittelpunkt. Dass bei diesem Rennen in Corona-Zeiten bis zu 20.000 Zuschauer live dabei sein können, steigert die Attraktivität dieses Formel-1-Rennens zusätzlich.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer erklärte: „Ich freue mich, dass auf der Traditions-Rennstrecke Nürburgring in der Eifel wieder ein Formel-1-Rennen gefahren wird. Wenn am 11. Oktober der Titel ‚Großer Preis der Eifel‘ verliehen wird, ist das weit über die Grenzen des Motorsports hinaus eine Werbung für die Eifel, in der die Formel 1 auch ein Stück Identität ist.“

Bei einer erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung sieht Landrat Pföhler gute Chancen, dass der Nürburgring im harten internationalen Wettbewerb der Rennstrecken auch im kommenden Jahr den Zuschlag für die Austragung der Formel 1 erhält.

Das Formel-1-Rennen mit 20.000 Zuschauern ist zugleich von großer wirtschaftspolitischer Bedeutung. Der Nürburgring lebt von Veranstaltungen und dem Verkauf von Tickets. Diese sind in diesem Jahr Corona-bedingt nahezu komplett weggebrochen. Großveranstaltungen wie „Rock am Ring“ mit durchschnittlich mehr als 80.000 Besuchern oder der ADAC-Truck-Grand-Prix mit zehntausenden Fans mussten ersatzlos gestrichen werden. Mit dem 24-Stunden-Rennen und der Formel 1 gibt es nun dieses Jahr gerade mal zwei Veranstaltungen, die eine ähnliche Anziehungskraft auf Motorsportfans ausübt. Davon profitieren nicht nur der Nürburgring, sondern auch die stark in Mitleidenschaft gezogenen Branchen, insbesondere das Hotel- und Übernachtungsgewerbe, Gaststätten, Caterer, Zulieferer, Tankstellenbetreiber sowie der Einzelhandel.

Die Genehmigung von 20.000 Zuschauern erfolgt im Rahmen der Entscheidung des Landes bei sportlichen Großveranstaltungen bis zu 20 Prozent der jeweiligen Stadien- oder Hallenkapazität zuzulassen, sofern es kein auffälliges Infektionsgeschehen gibt und die öffentliche Infrastruktur die Einhaltung des Abstandsgebotes dies ermöglicht. Landrat Dr. Pföhler begrüßt diese Entscheidung, da sie dem Nürburgring und der Region in Corona-Zeiten dringend benötigte Perspektiven eröffnet. Grundlage der Genehmigung ist das von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG vorgelegte Hygienekonzept. Dazu zählen grundlegende Maßnahmen der Kontaktminimierung, eine gezielte Besuchersteuerung, spezielle Infektionsschutzmaßnahmen, die räumliche und zeitliche Einteilung von Publikumsgruppen sowie ein striktes Alkoholverbot. Die Eintrittskarten für das Formel-1-Rennen werden ausschließlich online, personalisiert und sitzplatzgenau angeboten. Dadurch ist eine Kontaktnachverfolgung jederzeit möglich. Besucher aus Corona-Risikogebieten werden aufgrund des online-basierten Verkaufs identifiziert und ausgeschlossen.

Die Genehmigung ist unter strengsten Auflagen erteilt worden. „Der Infektionsschutz hat oberste Priorität“, heben Landrat Dr. Pföhler und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes Ahrweiler, hervor. Die Ticketkontingente werden in mehreren Verkaufsstufen angeboten, um jederzeit auf ein signifikantes Ansteigen des Infektionsgeschehens reagieren zu können. Die Kontingente müssen jeweils von der Kreisverwaltung freigegeben werden. Besondere Bedeutung hat natürlich auch das Infektionsgeschehen unmittelbar an den Veranstaltungstagen.

Die Einhaltung der Auflagen wird engmaschig kontrolliert. Die Kreisverwaltung behält sich ausdrücklich vor, bei Verstößen gegen die Auflagen Tribünen zu schließen oder die gesamte Veranstaltung abzubrechen.

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