Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung
Kindertagesstätten
Gem. § 26 Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt beitragsfrei.
Die Höhe der Beiträge, die für Kinder unter 2 Jahren zu zahlen sind, kann den Förderungsrichtlinien des Jugendamts der Kreisverwaltung Ahrweiler – Abschnitt B, Punkt 3 (ab Seite 10) – entnommen werden (siehe Downloads).
Eine Übernahme des Elternbeitrags kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn die Belastung den Eltern wirtschaftlich nicht zuzumuten ist. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads (Antrag auf Übernahme Elternbeitrag plus Bestätig