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Freitag, 23. Februar 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Deutlich mehr Elterngeld im Kreis Ahrweiler

Staatliche Leistung für Elternpaare sowie für Getrennt- und Alleinerziehende

Die Anträge auf Elterngeld im Kreis Ahrweiler sind deutlich gestiegen.

Die Anträge auf Elterngeld im Kreis Ahrweiler sind deutlich gestiegen. Die Zahl der Erstanträge kletterte seit 2011 von 1.022 auf rund 1.400 zum Jahresende 2017. Das macht einen Zuwachs von 37 Prozent. Knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Antragsteller nutzt das seit 2015 eingeführte Elterngeld Plus. Das meldet die Kreisverwaltung. Wegen der erhöhten Antragszahlen kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, wofür die Kreisverwaltung um Verständnis bittet.

Die Inanspruchnahme von Elterngeld ist maßgeblich von der Zahl der Geburten abhängig. Im Kreis Ahrweiler ist der bundesweite Trend zu verzeichnen: Seit 2013 steigen die Geburtenzahlen und damit Inanspruchnahme von Elterngeld.

Was ist Elterngeld? Eltern, die ihr Kind nach der Geburt überwiegend selbst betreuen möchten und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind, haben Anspruch darauf. Die staatliche Unterstützungsleistung gibt es für weibliche und männliche Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, für Elternpaare ebenso wie für getrennt- und alleinerziehende Elternteile. Voraussetzung: Die Antragsteller müssen ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und dürfen nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein. Auch müssen sie mit ihren Kindern in einem Haushalt leben.

Das Elterngeld, auch Basiselterngeld genannt, kann bis zu 14 Monate bezogen werden. Ein Elternteil allein kann die Leistung mindestens zwei, höchstens zwölf Monate beziehen. Es wird weitere zwei Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngelds Gebrauch machen. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Getrennt lebende Elternteile, die sich die Betreuung ihres Kindes aufteilen, haben den gleichen Anspruch wie Eltern, die zusammenleben, wenn sich das Kind zeitlich mindestens zu etwa 30 Prozent bei einem und den Rest beim anderen der beiden Elternteile aufhält.

Elterngeld Plus weitet den Empfängerkreis aus und individualisiert das Leistungsspektrum und die Leistungshöhe. Es steht Eltern zur Verfügung, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Das Elterngeld Plus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt. Bedeutet: ein Elterngeldmonat = zwei Elterngeld Plus-Monate. Hierbei gilt: Monate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, gelten automatisch als verbrauchte Basiselterngeld-Monate. Vorteile des Elterngeld Plus: Absicherung für Familien auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, Erleichterung des frühen Wiedereinstiegs in den Beruf, größere Gestaltungsfreiheit bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld für Paare und getrennt Erziehende.

Ansprechpartnerinnen im Jugendamt der Kreisverwaltung Ahrweiler: Kornelia Leyendecker, Ruf 02641/975-376, und Christina Pyka, Ruf 02641/975-381.

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