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Freitag, 11. November 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Dämmmaterial aus Styrodur und Styropor wieder eingeschränkt anliefern

Haushaltsübliche und kleingewerbliche Mengen jetzt bei Entsorgungsanlagen erlaubt

Dämmmaterial aus Styrodur oder Styropor, das vor allem beim Hausbau verwendet wird, kann ab sofort wieder angeliefert werden

Dämmmaterial aus Styrodur oder Styropor, das vor allem beim Hausbau verwendet wird, kann ab sofort wieder beim Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ in Niederzissen sowie dem Umschlag- und Wertstoffzentrum Leimbach angeliefert werden – allerdings nur in haushaltsüblichen und kleingewerblichen Mengen. Das meldet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB). Anlass für die Neuregelung ist ein entsprechender Erlass des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz.

Wer ausschließlich dieses Dämmmaterial ohne andere Baumischabfälle anliefert, kann maximal fünf Kubikmeter pro Öffnungstag abgeben. Die Anlieferung wird mit 10 Euro pro 20 Kilogramm berechnet. Für die Anlieferung dieses Dämmmaterials im Baumischabfall gilt: Maximal 20 Prozent des angelieferten Volumens dürfen aus Styrodur oder Styropor bestehen.

Die Anlieferung von größeren Mengen ist nicht möglich. Das Personal der beiden Entsorgungsanlagen kontrolliert das ankommende Material und legt die entsprechende Gebühr fest. Dieses Dämmmaterial wird laut Ministeriumserlass in Hausmüll-Verbrennungsanlagen entsorgt.

Zur Erinnerung: Dämmmaterial aus Polystyrol, das mehr unter den Bezeichnungen Styropor oder Styrodur bekannt ist, wird seit 30. September 2016 bundesweit als gefährlicher Abfall eingestuft. Polystyrol enthält ein Flammschutzmittel namens Hexabromcyclododecan, kurz HBCD. Der Stoff bewirkt, dass sich lokale Brandherde langsamer entwickeln. HBCD ist in der Umwelt schwer abbaubar und kann sich in Lebewesen anreichern.

Verpackungsstyropor, das beispielweise beim Transport von Waschmaschinen und Fernsehern verwendet wird, ist von der verschärften Regelung nicht betroffen. Diese Art von Styropor enthält üblicherweise kein Flammschutzmittel.

Zuständig für die Zuweisung von gefährlichen Abfällen zu einer Entsorgungsanlage in Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) mbH in Mainz, Ruf 06131/98298-0, E-Mail info@sam-rlp.de, www.sam-rlp.de. Infos gibt es ebenso bei der AWB-Abfallberatung, Ruf 02641/975-222 oder /975-444, E-Mail info@awb-ahrweiler.de

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