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Freitag, 30. September 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Dämmmaterial aus Styrodur und Styropor ist jetzt gefährlicher Abfall

Entsorgungswege derzeit unklar – Verpackungsstyropor nicht davon betroffen

Dämmmaterial aus Styrodur oder Styropor, das vor allem beim Hausbau verwendet wird, kann derzeit nicht auf den Entsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsbetriebs Kreis Ahrweiler (AWB) angenommen werden.

Dämmmaterial aus Styrodur oder Styropor, das vor allem beim Hausbau verwendet wird, kann derzeit nicht auf den Entsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsbetriebs Kreis Ahrweiler (AWB) angenommen werden. Grund ist eine Gesetzesänderung: Dämmmaterial aus Polystyrol, das mehr unter den Bezeichnungen Styropor oder Styrodur bekannt ist, wird seit 30. September 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft.

Das Dämmmaterial aus Polystyrol enthält ein Flammschutzmittel namens Hexabromcyclododecan, kurz HBCD. Der Stoff bewirkt, dass sich lokale Brandherde langsamer entwickeln. HBCD ist in der Umwelt schwer abbaubar und kann sich in Lebewesen anreichern. Die Auswirkungen können sich erst nach längerer Zeit zeigen.

Verpackungsstyropor, das beispielweise beim Transport von Waschmaschinen und Fernsehern verwendet wird, ist von der verschärften Regelung nicht betroffen. Diese Art von Styropor enthält üblicherweise kein Flammschutzmittel.

Was bedeutet das in der Praxis? Dämmmaterial aus Polystyrol muss, am besten noch auf der Baustelle, getrennt gesammelt werden. Die Annahme als gemischter Abfall ist nicht mehr möglich. Die Platten müssen gesondert entsorgt werden. Derzeit besteht aber noch kein Entsorgungsweg für Polystyrol.

Zuständig für die Zuweisung von gefährlichen Abfällen zu einer Entsorgungsanlage in Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) mbH in Mainz, Ruf 06131/98298-0, E-Mail info@sam-rlp.de, www.sam-rlp.de.


Der AWB kann diese Dämmabfälle auf keiner seiner Entsorgungsanlagen annehmen. Wenn sich dieser Sachstand ändert, gibt der AWB dies in den Medien bekannt. – Info: AWB-Abfallberatung, Ruf 02641/975-222 oder /975-444, E-Mail info@awb-ahrweiler.de.

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