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Freitag, 7. August 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Coronavirus: Drei Neuinfektionen im Kreis

Ein Reiserückkehrer und ein Mitarbeiter einer Reha-Einrichtung betroffen

Heute gibt es drei Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Damit steigt die Anzahl der mit dem Virus infizierten Personen auf 235. Davon gelten 221 Personen als genesen. Hinzu kommt bedauerlicherweise bisher ein Todesfall im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, sodass insgesamt bislang 236 Infektionen gemeldet wurden. 119 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne.

Der Verlauf der Infektionen stellt sich in den einzelnen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis wie folgt dar:

Verbandsgemeinde Adenau: 28 Infektionen, davon 28 genesen
Verbandsgemeinde Altenahr: 19 Infektionen, davon 18 genesen
Verbandsgemeinde Bad Breisig: 24 Infektionen, davon 23 genesen
Verbandsgemeinde Brohltal: 14 Infektionen, davon 13 genesen
Gemeinde Grafschaft: 27 Infektionen, davon 25 genesen
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: 67 Infektionen, davon 60 genesen
Stadt Remagen: 23 Infektionen, davon 23 genesen
Stadt Sinzig: 34 Infektionen, davon 31 genesen, 1 Person verstorben

Bei einer Neuinfektion handelt es sich um einen Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Der Betroffene und seine engeren Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Eine infizierte Person ist Mitarbeiter im Versorgungsbereich einer Reha-Einrichtung in der Kreisstadt. Die Einrichtung wurde unmittelbar seitens des Gesundheitsamts hierüber unterrichtet. Kontaktpersonen im beruflichen und privaten Umfeld sind ermittelt und werden durch das Gesundheitsamt vorsorglich getestet. Direkte Kontakte zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise Besucherinnen und Besucher der Einrichtung konnten ausgeschlossen werden. Der betroffene Mitarbeiter sowie seine engeren Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Der Infektionsschutz muss seitens des Betreibers strikt eingehalten werden. Alle weiteren Schritte und Maßnahmen sind abhängig von den noch ausstehenden weiteren Testergebnissen.

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