Montag, 21. September 2026

Wer bis 19. Januar 2027 den Führerschein umtauschen muss

Um Führerscheine sicherer gegen Fälschungen und einheitlicher für das gesamte Gebiet der Europäischen Union zu machen, hat die Europäische Kommission beschlossen, diese sukzessive umtauschen zu lassen. Hierfür gelten jeweils unterschiedliche Fristen.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Frist hin, die am 19. Januar 2027 endet. Bis dahin müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 2002 bis einschließlich 2004 ausgestellt wurden. Bereits bis zum 19. Januar 2026 mussten alle Inhaberinnen und Inhaber eines Kartenführerscheins mit Ausstellungsjahr von 1999 bis 2001 ihrer Umtauschpflicht nachkommen.

Bürgerinnen und Bürger, die ab 1953 geboren sind und noch einen Führerschein in Papierform besitzen, mussten diesen bis spätestens Anfang 2025 gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen. Wer vor 1953 geboren ist, hat für den Umtausch noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit, dies gilt für den Papier- sowie Kartenführerschein.

Sollte bei Verkehrskontrollen noch ein alter Papier- oder Kartenführerschein mitgeführt werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld führen. Wird im Rahmen des Führerscheinumtauschs festgestellt, dass die Umtauschfrist bereits abgelaufen ist, haben die Führerscheininhaberinnen und inhaber keine Konsequenzen zu befürchten.

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung rät dazu, zeitnah den erforderlichen Führerscheintausch zu beantragen, da erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel aufgrund erhöhter Antragszahlen mit längeren Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei zu rechnen ist. Anträge für den Umtausch nehmen neben der Kreisverwaltung auch die Bürgerbüros der zuständigen Stadt-, Gemeinde- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltungen entgegen.

Erforderliche Unterlagen:

Für den Umtausch benötigen Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform und den bisherigen Führerschein. Das Antragsformular sowie weitere Informationen über die Führerscheinumtauschpflicht sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/verkehr_ordnung/fuehrerscheinwesen/ zu finden.