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Sonntag, 31. Januar 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Britische Coronavirus-Mutation im Kreis nachgewiesen

Bei einem mit dem Coronavirus infizierten Mitarbeiter einer Firma – ansässig in einem Gewerbegebiet in der Verbandsgemeinde Adenau – wurde am 31.01.2021 die britische Mutation B 1.1.7 nachgewiesen. Alle davon betroffenen Personen sowie deren enge Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Absonderung. Die Ansteckung erfolgte möglicherweise über einen zurückliegenden Kontakt zu einem Geschäftsreisenden aus Großbritannien. Dieser hatte noch bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorweisen können und befindet sich wieder in seinem Heimatland. Zwischenzeitlich wurde er positiv getestet.

Der Reisende hatte zudem Kontakt zu Personen aus anderen Kreisen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, bei denen ebenfalls bereits das Coronavirus nachgewiesen wurde. Derzeit erfolgen weitere Laboruntersuchungen, ob es sich hierbei auch um die britische Mutation handelt.

Für die Virusmutation wurde eine erhöhte Ansteckungsfähigkeit nachgewiesen. Seit Inkrafttreten der Coronavirus-Surveillance-Verordnung des Bundes am 19. Januar 2021 erfolgen in Deutschland vermehrt Untersuchungen auf Mutationen. Auch in anderen rheinland-pfälzischen Kreisen sowie in weiteren Bundesländern sind bereits Fälle der COVID-19-Mutation B 1.1.7 aufgetreten – laut Presseberichten unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein.

Dazu Landrat Dr. Jürgen Pföhler: „Unter Berücksichtigung der Mutationsnachweise in der EU und den verschiedenen Bundesländern Deutschlands war klar, dass diese Mutationen früher oder später auch hier im Kreis nachgewiesen werden.“

Dies bestätigt auch Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamts Ahrweiler: „Dieser Nachweis muss trotz zur Zeit leicht rückläufiger Fallzahlen als dringende Mahnung verstanden werden, die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen gegen eine Weiterverbreitung des Virus konsequent fortzusetzen und weiter zu intensivieren.“

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