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Freitag, 1. Februar 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Brexit: Kreisverwaltung informiert über Übergangsfristen für Einbürgerung

Anträge können gestellt werden

Kommt der Brexit wie geplant am 29. März, ändert
sich damit auch einiges für Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft
erhalten wollen. Die Kreisverwaltung informiert aktuell über die Fristen, die in diesem Fall gelten.

Für den Fall eines ungeordneten Austritts
Großbritanniens aus der EU sieht eine Übergangsregelung der Bundesregierung
nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums vor, dass
Britinnen und Briten nach dem Brexit eingebürgert werden und zugleich die
britische Staatsbürgerschaft behalten können, wenn sie vor dem 30. März 2019
einen Einbürgerungsantrag gestellt haben. Die Einbürgerungsvoraussetzungen
müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung und zum Zeitpunkt der Einbürgerung
erfüllt sein.

Bei einem geregelten Austritt Großbritanniens
aus der EU käme es zu einem Übergangszeitraum. Eine Einbürgerung ist dann unter
genereller Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit möglich, wenn der
Antrag bis 31. Dezember 2020
gestellt wird. Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssten ebenfalls zum Antrags-
und zum Einbürgerungszeitpunkt erfüllt sein.

Der Antrag auf Einbürgerung ist bei der für den
Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde zu stellen. Im Kreis Ahrweiler ist das
die Kreisverwaltung. Die Behörde stellt Antragsvordrucke zur Verfügung und
bietet gebührenfreie Beratungen an. Im Kreis Ahrweiler leben derzeit 159 Briten
ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

Informationen zu den Voraussetzungen für eine
Einbürgerung, zu Beratungsangeboten und den Adressen der zuständigen Behörden gibt
es unter http://www.einbuergerung.rlp.de

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