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Freitag, 24. Juli 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Bewilligtes Betreuungsgeld wird weiter gezahlt

Im Kreis Ahrweiler wird für rund 800 Kinder Betreuungsgeld gezahlt.

Im Kreis Ahrweiler wird für rund 800 Kinder Betreuungsgeld gezahlt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil jedoch verkündet, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Betreuungsgeld verfassungswidrig sind. Wie geht es jetzt weiter? Dazu meldet die Kreisverwaltung Ahrweiler: Das Gericht hat keine Aussagen zu einer Übergangsregelung getroffen. Daher müssen zunächst zahlreiche Fragen auf Bundesebene geklärt werden.

Das rheinland-pfälzische Familienministerium habe hierzu mitgeteilt, dass das Bundesfamilienministerium zur vorläufigen Umsetzung des Urteils empfohlen habe, ab sofort keine weiteren Bewilligungen auszusprechen. Bereits bewilligte Betreuungsgeldzahlungen sollen zunächst weiter geleistet werden. Laufende Verwaltungsverfahren sollen ruhen. Neue Anträge sollen nicht genehmigt werden. Nähere Informationen soll es voraussichtlich frühestens gegen Ende der Sommerferien geben.

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