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Freitag, 21. Mai 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Bescheinigungen für Genesene werden verschickt

Alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Ahrweiler, die von einer Corona-Infektion genesen sind (mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate), erhalten bis Mitte Juni 2021 unaufgefordert eine Bescheinigung über die überstandene Erkrankung per Post. Das teilt das Gesundheitsamt des Kreises mit.

Hintergrund dafür ist, dass nach den gesetzlichen Regelungen Ausnahmen und Erleichterungen für vollständig geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen gelten. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Nur wer bis zum 15. Juni 2021 keine entsprechende Bescheinigung erhalten hat, wird gebeten, eine E-Mail an corona@kreis-ahrweiler.de zu senden.

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