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Dienstag, 27. August 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Beim AWB nachgefragt: Warum gehören kompostierbare Kunststoffbeutel nicht in die Biotonne?

Viele Bürger greifen für die Entsorgung ihres Biomülls zu sogenannten kompostierbaren Kunststoffbeuteln, um Schmutz und Feuchtigkeit in der Tonne zu vermeiden. Aber die Beutel belasten die Umwelt, erklärt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB). Das Bioplastik der Abfalltüten braucht relativ lange, um sich vollständig zu zersetzen. Länger, als der Beutel in der Kompostierung in der Entsorgungsanlage bleibt. In den Kompostierungsanlagen würde Bioplastik den Kompostierungsprozess ohnehin nicht erreichen, denn zu Beginn des Prozesses wird das Material aussortiert. Die Anlagentechnik kann zwischen Biobeutel und Plastiktüte aus Mineralöl nicht unterscheiden.

Die Folge: Biokunststoffbeutel und Inhalt wandern als Sortierrest in die Abfallverbrennung anstatt in den Kompost für Garten und Acker. Deshalb wird die Biotonne unter Umständen nicht geleert, wenn sich darin Kunststofftüten befinden. Denn die Beutel sind aus den genannten Gründen nicht zur Nutzung in der Biotonne zugelassen. Zeitungspapier und Papiertüten sind dagegen eine gute Alternative. Sie eignen sich zum Einwickeln der Bioabfälle aus der Küche und werden im Kompostwerk vollständig verwertet.

Weitere Fragen beantwortet der AWB per Telefon unter 02641/975-222 oder – 444.

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